Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirche fordert Abschiebe-Stopp

Abschiebungen: "Rückkehr nach Afghanistan unzumutbar"

Mie Ahmt/istockphoto.comKabul, Afghanistan - im November 2008: Die Straße zum Bazar in der Nähe des FlussesImpressionen aus Kabul in Afghanistan.

Die Behörden haben damit begonnen, Dutzende von Flüchtlingen aus Afghanistan in ihr Heimatland abzuschieben. Evangelische Kirche und Diakonie fordern einen Abschiebestopp und den sofortigen Zugang zu Integrationskursen.

Darmstadt/Kassel/Frankfurt, 28. November 2016. Evangelische Kirche und Diakonie haben einen Abschiebestopp für Flüchtlinge nach Afghanistan gefordert. Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Oekumene der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck und Andreas Lipsch, Leiter der Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration (FIAM) der Diakonie Hessen hatten bereits im November anlässlich der Innenministerkonferenz einen menschlichen Umgang mit den Hilfesuchenden angemahnt. „Eine Rückkehr nach Afghanistan ist derzeit nicht zumutbar. Die Sicherheitslage ist prekär und unvorhersehbar und hat sich in den letzten Wochen weiter dramatisch verschlechtert“, erklärte Detlev Knoche. Fast täglich komme es in Afghanistan zu Selbstmordanschlägen und bewaffneten Auseinandersetzungen. Leidtragend sei insbesondere die Zivilbevölkerung, die zunehmend zwischen die Fronten gerate. Knoche: „Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend, die Todesstrafe wird verhängt und vollzogen, gewalttägige Übergriffe gegen Frauen und sexuelle Minderheiten sind an der Tagesordnung.“

Integrieren statt abschieben

Andreas Lipsch machte auf die zuletzt wieder steigende Schutzquote für Asylsuchende aus Afghanistan aufmerksam. Im Oktober 2016 läge sie deutlich über 60 Prozent. „Damit gehört Afghanistan nun sogar nach der Definition der Bundesregierung zu den Gruppen mit einer sogenannten guten Bleibeperspektive. Das muss jetzt zur Folge haben, dass Flüchtlinge aus Afghanistan sofort Zugang zu Integrationskursen bekommen“, forderte Lipsch. Die Bundesregierung erlaubt bisher nur Asylsuchenden aus Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia bereits während des Asylverfahrens an Integrationsmaßmaßnahmen teilzunehmen, weil diese Länder eine Schutzquote von mehr als 50 Prozent hätten. Kirche und Diakonie lehnen die Einteilung von Menschen in solche mit angeblich guten und schlechten Bleibeperspektiven grundsätzlich ab. „Statt die afghanische Community in Deutschland mit dauernden Abschiebungsdrohungen zu verunsichern, sollten jetzt alle Anstrengungen Richtung Integration gehen“, so Lipsch. Knoche und Lipsch forderten die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz auf, sich nicht an den geplanten Abschiebungen von afghanischen Flüchtlingen zu beteiligen.  

Hintergrund 

Kasseler Erklärung: Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Vor kurzem hatten die Abteilung FIAM der Diakonie Hessen und das Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW in der „Kasseler Erklärung: Rückkehr nach Afghanistan derzeit nicht zumutbar“ folgende Erwartungen an die politisch Verantwortlichen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) formuliert:

Eingehende Einzelfallprüfung aller Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger durch das BAMF unter besonderer       Berücksichtigung von vulnerablen Personengruppen;

Beschleunigte Aufnahme von weiteren afghanischen Ortskräften und deren Familienangehörigen, die für die Bundeswehr, Nichtregierungsorganisationen u. a. in Afghanistan tätig waren;

Sofortiger Erlass eines Abschiebungsstopps für afghanische Staatsangehörige;

Aussetzung von Widerrufsverfahren für Personen aus Afghanistan, die mit angeblich sicheren Regionen/internen Fluchtalternativen oder positiv veränderter Sicherheitslage begründet werden;

Aussetzung aller Maßnahmen, die der Rückkehrförderung dienen und zur Entmutigung und Verunsicherung geflüchteter afghanischer Staatsangehöriger führen; Öffnung von Integrationsangeboten;

Erleichterungen beim Nachzug von Familienangehörigen;

Keine Verknüpfung von Entwicklungshilfe und Rückkehrfragen.

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