Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Diakonie

Checkliste für das Basiskonto von der Diakonie

vitranc/istockphoto.comFinanzberatungFinanzberatung

Warum ist ein Basiskonto wichtig? Wer darf eines eröffnen? Die Diakonie Deutschland hat eine Checkliste rund um das Basiskonto zusammengestellt. Die Informationen gibt es auf Deutsch, Englisch und Arabisch.

Seit 2016 hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, ein Konto zu eröffnen. Das sogenannte Basiskonto kommt jenen zugute, die bisher bei keiner Bank ein Girokonto eröffnen konnten. Laut Diakonie Deutschland sind das rund 670.000 Menschen, die zum Beispiel keinen festen Wohnsitz haben, keine Ausweispapiere besitzen oder sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. 

Die „Checkliste: Basiskonto für alle“ der Diakonie Deutschland hat alle Infos rund um das Basiskonto auf einer Website zusammengefasst. Hier werden auf Deutsch, Englisch und Arabisch Fragen rund um das Basiskonto, wie Leistungsumfang, Kosten oder Ansprechpartner, beantwortet

„Für die meisten Menschen in Deutschland ist es völlig selbstverständlich, Online-Überweisungen zu tätigen oder Geld am Automaten zu ziehen", sagt Maria Loheide vom Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Ob zur Anmietung einer Wohnung oder zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, für Telefon und Internet, für viele Dinge des täglichen Lebens sei ein Konto Voraussetzung.

Auch Obdachlose und Asylsuchende haben Anspruch auf Konto

Auch Asylsuchende und geduldete Menschen sollen künftig problemlos ein Basiskonto eröffnen können. Die Diakonie befürchtet allerdings, dass es hier zunächst Schwierigkeiten geben werde. Das Bundesinnenministerium habe trotz Ankündigung im Gesetzentwurf noch keine Rechtsverordnung erlassen, die die amtlichen Dokumente für ausländische Verbraucher auflistet, die für eine Kontoeröffnung ausreichen.

„Leider hat das Innenministerium noch keine Initiative ergriffen, auch Menschen eine Kontoeröffnung zu ermöglichen, die aus verschiedenen Gründen keinen Pass oder Ausweis, aber ein amtliches Dokument besitzen, wie etwa den Ankunftsnachweis für Asylsuchende oder eine Duldung. Das Versäumnis kritisieren wir und fordern, zügig für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagt Loheide.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top