Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirchensteuer

Direkte Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

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Wer ein Konto bei einer deutschen Bank besitzt, erhält von seinem Kreditinstitut Post zur Kirchensteuer oder zumindest Informationen auf dem Kontoauszug: Die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen wird ab 2015 direkt abgeführt. Was aber bedeutet das?

Ab 2015 wird die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen von der Bank grundsätzlich automatisch abgeführt. Dazu zählen  etwa Zinsen auf Sparkonten. Den zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken wird dazu vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Geldinstitute führen den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Der Steuerzahler selbst muss nichts mehr unternehmen. 

 

Banken informieren jeden über Neuerung 

Über die Neuregelung informieren die Banken derzeit jeden Kunden. Kirchenmitglieder mussten ihre Religionszugehörigkeit bisher der Bank selber mitteilen. Taten sie dies nicht, wurden die Angaben später bei der Einkommensteuererklärung nachgefordert. Mit dem neuen System sind keine neuen Abgaben verbunden. Kapitalerträge sind als Teil des Einkommens längst steuerpflichtig. Auch die Höhe der Kirchensteuer von neun Prozent der Einkommenssteuer bleibt unverändert.

 

Verfahren erfüllt Datenschutz 

Das neue Verfahren erfüllt die Anforderungen des Datenschutzes. Das Religionsmerkmal – eine sechsstellige Kennziffer – wird verschlüsselt übermittelt. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört. Wer dennoch wünscht, dass diese Kennziffer seinem Geldinstitut nicht mitgeteilt wird, kann der Weitergabe widersprechen. Dafür wird es künftig ein spezielles Formular beim Bundeszentralamt für Steuern geben. In diesem Fall muss das Kirchenmitglied aber im Rahmen seiner Steuererklärung im Folgejahr die entsprechenden Angaben nachholen.

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