Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Propstwahl

Drei Kandidaten für Propstamt in Süd-Nassau benannt

Esther StoschSynode: Hier fällt am 20. November die Entscheidung über die Nachfolge von Propst Sigurd Rink Synode: Hier fällt am 20. November die Entscheidung über die Nachfolge von Süd-Nassaus Propst Sigurd Rink

Der Idsteiner Dekan Oliver Albrecht (52), die Eltviller Pfarrerin Clarissa Graz (42) und der Wiesbadener Dekan Dr. Martin Mencke (47) sind als Kandidaten für das Propstamt in Wiesbaden vorgeschlagen. Gewählt wird auf der kommenden Herbstsynode der hessen-nassauischen Kirche in Frankfurt am Main voraussichtlich am 20. November um 15 Uhr.

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Darmstadt, 15. Oktober 2014. Der Kirchensynodalvorstand der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwoch (15. Oktober) in Darmstadt die Kandidaten für die Wahl zum neuen Propst oder zur neuen Pröpstin für den Bereich Süd-Nassau bekannt gegeben. Er schlägt der Kirchensynode den Idsteiner Dekan Oliver Albrecht (52), die Eltviller Pfarrerin Clarissa Graz (42) und den Wiesbadener Dekan Dr. Martin Mencke (47) vor. Gewählt wird auf der bevorstehenden Herbstsynode der EKHN in Frankfurt am Main voraussichtlich am 20. November. Der frühere Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, wurde Ende März zum Militärbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen. Dies hatte eine vorzeitige Ausschreibung der Stelle notwendig gemacht. Die Propstei Süd-Nassau mit Dienstsitz in Wiesbaden reicht von Diez im Norden bis Flörsheim am Main im Süden und von Sankt Goarshausen am Rhein bis Usingen im Taunus. Sie umfasst acht Dekanate mit etwa 320 Pfarrerinnen und Pfarrern sowie 220 Gemeinden mit rund 330.000 Kirchenmitgliedern.

Oliver Albrecht

Oliver Albrecht wurde 1962 in Frankfurt geboren. Er studierte evangelische Theologie in Bethel und Heidelberg. Zudem absolvierte er eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer. 1989 bis 1991 arbeitete er als Vikar in der Offenbacher Luthergemeinde. Von 1992 bis 1995 war er in Niedernhausen im Taunus Pfarrvikar. Danach übernahm er bis 2010 die Pfarrstelle im gleichen Ort. Hier entwickelte er das Projekt „Gemeindeaufbau in der Volkskirche“. 2011 wurde er zunächst zum stellvertretenden Dekan des Dekanats Idstein gewählt, 2012 dann zum Dekan. Albrecht war daneben Beauftragter für Erwachsenenbildung des Dekanats sowie Inhaber der Profilstelle Bildung. 2010 versah er zudem die Profilstelle „Evangelische Identität“. Dabei förderte er beispielsweise die Entwicklung von Schulungsangeboten für Kirchenvorstände sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Ziel, sie in Glaubensfragen zu stärken. Aus seinem EKHN-weiten Engagement in der Prädikantenausbildung ist das Lehrbuch „Lebensthemen“ entstanden.

Clarissa Graz

Clarissa Graz wurde 1972 in Dieburg geboren. Evangelische Theologie studierte sie in Berlin und Heidelberg. Ihr Vikariat absolvierte sie am Ökumenischen Gemeindezentrum in Darmstadt-Kranichstein von 1998 bis 2000. Graz war daraufhin Persönliche Referentin des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. Anschließend war sie von 2001 bis 2004 Pfarrvikarin in Worms-Pfeddersheim. Daraufhin wurde sie in Berlin Persönliche Referentin des Präsidenten des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seit 2006 ist sie Pfarrerin in der Kirchengemeinde Triangelis in Eltville, Erbach und Kiedrich im Rheingau. Graz war von 2002 bis 2004 auch Mitglied im Hauptausschuss des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. Sie arbeitet darüber hinaus im Netzwerk „Lust auf Gemeinde“ mit, nahm an kirchlichen Austauschprogrammen mit  Korea teil und leitete zuletzt eine Visitationsgruppe im Dekanat Bad Schwalbach.    

Martin Mencke

Dr. Martin Mencke wurde 1966 in Hofheim am Taunus geboren. Er studierte in Tübingen, Berlin und Heidelberg evangelische Theologie. Seine theologische Doktorarbeit schrieb er über „Offenbarung und Erfahrung bei Martin Kähler“. Mencke absolvierte sein Vikariat von 1996 bis 1997 an der Johanneskirche in Bingen am Rhein und der US-amerikanischen University Lutheran Chapel in Berkeley. Er wurde Pfarrvikar und Pfarrer in Strinz-Trinitatis von 1999 bis 2004. In dieser Zeit war er auch Dekanatsbeauftragter für die Aus- und Fortbildung von Prädikanten und Lektoren, Mitglied im Vorstand der Diakoniestation Idstein sowie Lehrbeauftragter für das Fach Systematische Theologie an der Frankfurter Goethe-Universität. Mencke hatte zudem von 2002 bis 2004 einen Sitz in der Synode der EKHN. Von 2004 an arbeitete Mencke in den USA für sieben Jahre als Pfarrer in der EKD-Auslandsgemeinde Washington D.C., bevor er 2011 Dekan des Dekanats Wiesbaden wurde. 

Hintergrund: Verfahren zur Propstwahl

Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu darf jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerberkreis hat der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag erstellt, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag wurden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

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