Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirchenpräsident Jung begrüßt Beschluss der Innenminister über Ansiedlungsprogramme für Flüchtlinge als „elementare humanitäre Geste“ und kritisiert das bestehende Bleiberecht

„Flüchtlingen verlässliche Perspektiven eröffnen“

Darmstadt, 13. Dezember 2011. „Als Schritt in die richtige Richtung“ hat Volker Jung am Dienstag (13. Dezember) den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zur Ansiedlung von Flüchtlingen in Deutschland bezeichnet.

Jung ist Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Innenministerkonferenz der Länder hatte am 9. Dezember 2011 in Wiesbaden beschlossen, in den nächsten drei Jahren jeweils 300 Flüchtlinge im Rahmen eines kontinuierlichen Resettlement-Programms aufzunehmen. Jung bedauerte zwar die geringe Zahl, es bestehe aber die Möglichkeit das Kontingent von 300 bei akuten Notsituationen aufzustocken. Jung betonte, dass „damit Menschen aus aussichtslosen Situationen geholfen wird, die weder in ihre Heimat zurückkehren noch woanders eine neue Heimat finden können“. Dies sei „eine elementare humanitäre Geste“. Den Flüchtlingen werde damit in Deutschland eine gesicherte Zukunft eröffnet, in der sie ihr Leben entfalten und damit auch zum Wohl der Gesellschaft etwas beitragen könnten. Jung zeigte sich zudem erfreut darüber, dass damit eine Anregung der Kirchensynode zumindest zum Teil umgesetzt werde. Die Synode hatte auf ihrer Tagung am 24. November 2011 in Frankfurt in einer Resolution die Innenministerkonferenz dazu aufgefordert, „Flüchtlingen in Deutschland verlässliche Perspektiven zu eröffnen“. Insbesondere für Flüchtlinge, die in Krisenherden entlang des südlichen Mittelmeeres geraten sind, hatte die Synode um ein dauerhaftes Resettlement-Programm gebeten. Zugleich hatte die Synode eine dauerhafte humanitär ausgerichtete Lösung für Flüchtlinge gefordert, die als Geduldete schon seit langem in Deutschland leben. Dies, so kritisierte Jung, habe die Innenministerkonferenz jedoch versäumt. Erfreulich sei, dass die Innenminister jetzt die Einzelfälle in den Blick genommen hätten, die Ende des Jahres aus der bisherigen Bleiberechtsregelung herauszufallen drohen. Hier hoffe man auf großzügige Lösungen. Der Kirchenpräsident bedauerte aber, dass von der Ministerrunde kein Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Bleiberechtsregelung ausgegangen sei. Alle bisherigen Regelungen böten „eben nicht genügend Klarheit für Menschen, die schon lange in Deutschland leben und die sich trotz aller Unsicherheit vielfach gut integrieren“, sagte Jung. „Sie werden immer weiter im Unklaren gehalten. Das verhindert entschlossene Integration, die sowohl dem Wohl der Betroffenen als dem Wohl unserer Gesellschaft dienen würde“, sagte Jung wörtlich. Es gehe dabei bundesweit um etwa 73.000 Menschen, die seit mehr als sechs Jahren auf der Basis von jeweils kurzfristig verlängerten „Kettenduldungen“ in Deutschland lebten. Für sie forderte Jung im Einklang mit der Synode der EKHN und der EKD sowie mit der Diakonie, Caritas und Pro Asyl eine „gesetzliche Bleiberechtsreglung, die ohne Stichtage auskommt und realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen enthält sowie auf restriktive Ausschlussgründe oder Familientrennungen verzichtet.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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