Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Berliner Flüchtlingstagung mit Kirchenpräsident Jung

„Grundrechte müssen auch für Asylbewerber gelten“

nafas/pixelio.deFestung Europa

Kirchenpräsident Volker Jung hat die Berliner Politik im Vorfeld der Bundestagswahlen dazu aufgefordert, Flüchtlinge und Asylsuchende nicht aus dem Blick zu verlieren.

EKHN/RahnFlüchtlingstagung Berlin 2013: Volker Jung

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl hat der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, von der Politik mehr Sensibilität für Flüchtlingsfragen gefordert und dazu aufgerufen, das geltende Asylbewerberleistungsgesetz dringend aufzuheben. In Deutschland würden Asylbewerber bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte eingeschränkt, sagte er beim 13. Berliner Flüchtlingssymposium. So stünde Asylsuchenden beispielsweise während des Aufnahmeverfahrens nicht die volle medizinische Hilfe zu, sondern lediglich schmerzlindernde Maßnahmen, erklärte Jung, der auch Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland ist.

Besuch von Gottesdiensten wird erschwert 

Die Pflicht, dass Asylsuchende sich nur in einem bestimmten Gebiet aufhalten dürften, verhindere, dass sich die Menschen in die Gesellschaft einbringen und an ihr teilhaben könnten. Ohne spezielle Erlaubnis sei es nicht möglich, an einem Gottesdienst teilzunehmen, mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen oder Verwandte zu besuchen. Zudem erhielten sie nur eingeschränkten Zugang zu den Grundrechten. So würden ihnen Leistungen nach dem in Deutschland geltenden Sozialleistungs- und Sozialversicherungssystem vorenthalten, erklärte Jung, Selbst das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt deutlich auf diese Missstände hingewiesen. Bisher seien aber die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ausgeblieben.

Familien dürfen oft nicht nachziehen

Jung plädierte auch dafür, den Familiennachzug zu erleichtern. Dies gelte vor allem bei Menschen mit sogenannten humanitären Aufenthaltstiteln, wie derzeit beispielsweise bei vielen Menschen, die aus Syrien geflüchtet sind. Familie sei jedoch für die evangelische Kirche einer der wesentlichen Faktoren, der die Integration von Menschen in Deutschland befördere. Die Einheit der Familie und die Möglichkeit, Familienangehörige nachreisen zu lassen, sei gerade für Menschen, die die Herausforderungen von Flucht und Neuanfang zu bewältigen haben, „elementar wichtig“.

Große Tagung mit vielen Asylexperten in Berlin

An dem 13. Berliner Flüchtlingssymposium nahmen neben Kirchenpräsident Dr. Volker Jung auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, sowie der Präsident des Diakonischen Werkes in Deutschland, Johannes Stockmeier, teil. Die Veranstaltung widmete sich 20 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss und ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vor allem der sozialen Lage von Flüchtlingen in Deutschland. Veranstalter war die Evangelische Akademie zu Berlin in Kooperation unter anderem mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und Amnesty International.

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