Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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140 neue Lehrkräfte eingeführt

„Im Religionsunterricht Offenheit lernen“

petrograd99/istockphoto.comSchülerinnen im UnterrichtSchülerinnen im Unterricht

Bei einem feierlichen Gottesdienst in der evangelischen Stadtkirche in Darmstadt hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Dr. Volker Jung 140 Lehrkräften die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde überreicht. Sie dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten.

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Übergabe der Bevollmächtigungs-Urkunden in Darmstadt 2015 mit Kirchenpräsident Volker Jung und Schulamtsdirektor im Kirchendienst Christopher Kloß (r.) Bevollmächtigung in Darmstadt 2015 (v.l.): Kirchlicher Schulamtsdirektor Christoph Meier (Mainz) , Kirchenpräsident Volker Jung, Kirchlicher Schulamtsdirektor Christopher Kloß (Darmstadt) Bevollmächtigungsgottesdienst  in Darmstadt mit Kirchenpräsident Volker Jung Bevollmächtigungsgottesdienst in Darmstadts Stadtdirche 2015

Darmstadt, 20. Mai 2015. Über 140 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (20. Mai) in Darmstadt in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst in der evangelischen Stadtkirche überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Dr. Volker Jung die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen 34 aus Darmstadt und der Region stammen, dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen. Die EKHN hat rund 1,7 Millionen Mitglieder und erstreckt sich von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach bei Heidelberg im Süden und von Schlitz im Osten bis Bingen im Westen. Etwa ein Fünftel des Kirchengebiets liegt auch in Rheinland-Pfalz.

Kirchenpräsident: Religionsunterricht hilft bei Suche nach Frieden und Gerechtigkeit

Bei der Einführung der Lehrkräfte bezeichnete Kirchenpräsident Dr. Volker Jung in seiner Predigt Religion als das Fach, in dem eine besondere Offenheit für den Glauben vermittelt werden könne. Im Unterricht gehe es nicht darum gehen, „von Ewigkeit her feststehende Wahrheiten anzuerkennen“. Gerade die biblischen Überlieferungen machten immer wieder deutlich, dass „Unterwerfung oder blinder Gehorsam“ falsch seien. Der Religionsunterricht könne als „Einladung“ verstanden werden, sich an „Gottes Geschichte mit seinem Volk Israel und an die Geschichte seines Sohnes Jesus Christus erinnern zu lassen.“ Daraus könne die Erkenntnis entstehen, dass die „Wirklichkeit Gottes mehr ist als das, was wir verstehen und begreifen können“. Der Glaube und mit ihm Gottes Geist könnten zudem „Menschen stark dafür zu machen, um zu helfen und gemeinsam nach einer Welt zu suchen, in der nicht Gewalt herrscht, sondern Frieden und Gerechtigkeit“.  

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und seit 2015 gemeinsam mit der benachbarten Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) das Religionspädagogische Institut in Marburg mit sechs regionalen Arbeitsstellen im Kirchengebiet eingerichtet.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.

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