Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Klimapolitik

Impulse für eine dekarbonisierte, klimaneutrale Wirtschaft

Licht EngelSonnenaufgangSonnenaufgang - Zeichen der Hoffnung

„Die Blickrichtung auf 1,5 Grad Erwärmung anstelle der bisher alleine im Raum stehenden 2,0 Grad ist ein Meilenstein, hinter den die Staaten der Welt nun nicht mehr zurückfallen können“, so EKHN-Umweltpfarrer Meisingers Reaktion auf Paris. Doch das Klimaabkommen wird erst am 22. April 2016 unterzeichnet. Werden die entsprechenden Staaten bis dahin zustimmen?

Dr. Hubert Meisinger, Referent für Umweltfragen im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), hält das Klimaabkommen von Paris für eine zukunftsfähige Vereinbarung, die Erderwärmung einzudämmen.
„Insbesondere die Blickrichtung auf 1,5 Grad Erwärmung anstelle der bisher alleine im Raum stehenden 2,0 Grad ist ein Meilenstein, hinter den die Staaten der Welt nun nicht mehr zurückfallen können“, so Meisinger in einer ersten Reaktion auf Paris. Auch die Aufnahme eines Kapitels über Schäden und Verluste ist für ihn ein Schritt in die richtige Richtung: „Der Blick wird damit darauf gelenkt, was schon längst eingetreten ist – Klimawandel ist kein Ereignis, das erst in der Zukunft stattfinden wird.“

55 Staaten müssen zustimmen

Das Klimaabkommen soll am 22. April 2016 unterzeichnet werden. Bis dahin müssen mindestens 55 Staaten dem Vertrag verbindlich zugestimmt haben, die gemeinsam für mindestens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes verantwortlich sind.
Da das Kyoto-Protokoll als Vorläuferabkommen  im Jahre 2020 ausläuft, wird der neue Vertrag erst ab dann in Kraft treten. „Dennoch müssen wir heute schon so handeln, als ob das Abkommen von Paris bereits in Kraft getreten sei“, so Meisinger.

Verbindliche Rahmenbedingungen nötig

Die Zeit bis dahin muss genutzt werden, um auf nationaler und europäischer Ebene möglichst schnell klare gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der Klimapolitik festzulegen. „Es ist auch im Interesse der Wirtschaft, möglichst schnell klare Vorgaben und damit Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen zu erhalten“, betonte Dr. Brigitte Bertelmann, Referentin für Wirtschaft und Finanzpolitik im ZGV. Geklärt werden muss, ob man sich an 1,5 oder 2 Grad Klimaerwärmung orientiert. Auf dieser Grundlage sind konkrete Grenzwerte für Emissionen, Energieverbrauch und akzeptierte Prüfverfahren zu entwickeln.

Klimakonferenz war auch Wirtschaftskonferenz

Die Klimakonferenz war nach Einschätzung von Dr. Brigitte Bertelmann insofern auch eine Wirtschaftskonferenz, als von ihr starke, innovative Impulse für Investitionen in eine dekarbonisierte, klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft ausgehen können. Dies müsse sich  in den öffentlichen Investitionen und Ausgaben zur nachhaltigen Förderung von entsprechenden Forschungs- und Bildungsprogrammen niederschlagen.

Kultureller Wandel nötig

Der ökumenische Prozess Umkehr zum Leben – den Wandel gestalten, ein Zusammenschluss von über dreißig Kirchen, kirchlichen Verbänden und Einrichtungen will den dafür erforderlichen kulturellen Wandel in Kirche und Gesellschaft mit gestalten. Politischer und wirtschaftlicher Wandel hin zu einer nachhaltigen, postfossilen Gesellschaft müssen eingebettet werden in einen kulturellen Wandel, der alternative Lebens- und Wohlfahrtsmodelle anbietet und erfahrbar macht. Dafür wollen sich Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf der Grundlage ihrer Schöpfungsverantwortung gemeinsam einsetzen.

Klimaschutz in der EKHN

Auch die EKHN ergreift weitreichende Maßnahmen, um ihrer Schöpfungsverantwortung gerecht zu werden. Die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes wird von zwei Klimaschutzmanagern begleitet, die dafür Sorge tragen, dass Energieberatung und eine „grüne“ Gemeinde zu Standards in der EKHN werden können. Ab dem kommenden Jahr wird die EKHN zudem damit beginnen, ihre Gelder aus Unternehmen abzuziehen, die ihre Umsätze vorwiegend mit fossilen Brennstoffen machen. Damit greift die EKHN Impulse der „Fossil Free Divestment Bewegung“ auf, die dazu auffordert, Investitionen aus fossilen Energieunternehmen zurückzuziehen: kein Geld für Kohle, Gas und Erdöl. Zudem wurde Nachhaltigkeit als Prinzip kirchlichen Handelns in der neuen Kirchlichen Haushaltsordnung neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgenommen.

Klimaschutz in der EKHN

Aktuelles zu Nachhaltigkeit und Schöpfung

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