Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Wahl in Kirchenvorstände ab 14 Jahren

Jugendliche mit mehr Rechten in evangelischer Kirche

S.Hofschläger/Pixelio.deJugendliche

Mehr Mitsprache für Jugendliche: Mädchen und Jungen ab 14 dürfen sich in die Kirchenvorstände der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wählen lassen.

Darmstadt, 23. November 2013. In den Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten Jugendliche mehr Rechte. Mädchen und Jungen ab 14 Jahren können künftig als Jugenddelegierte in die Kirchenvorstände gewählt werden. Das hat die Synode der EKHN am Samstag auf ihrer Tagung in Frankfurt am Main beschlossen. Bis zu zwei Jugenddelegierte dürfen demnach an den Sitzungen des Leitungsgremiums vor Ort mit beratender Stimme teilnehmen. Sie erhalten Rede- und Antragsrecht. Daneben können sie in Ausschüsse des Kirchenvorstands entsandt werden. Sobald sie volljährig und damit geschäftsfähig sind, erhalten sie auch das Stimmrecht. Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass sie bereits konfirmiert sind und die Eltern dem ehrenamtlichen Engagement zustimmen. Gewählt werden sollen sie im Rahmen einer Gemeindeversammlung.

Jugendliche sind Gegenwart und nicht nur Zukunft der Kirche 

Der Präses der EKHN-Kirchensynode Dr. Ulrich Oelschläger würdigte das Votum der Kirchensynode als „wichtiges Signal, dass wir die Anliegen Jugendlicher noch ernster nehmen als bisher“. Die Entscheidung zeige auch, „dass die Jugendlichen nicht nur die Zukunft der evangelischen Kirche sind, sondern schon in der Gegenwart verantwortungsvoll mitarbeiten können“. Die Regelungen sind Teil der neuen Kirchengemeinde- und Kirchengemeindewahlordnung, die auf der Herbstsynode mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.

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