Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Synode

Kinderförderung: Kirchensynode appelliert an hessische Landesregierung

Roger Töpelmann

Nachbesserungen bei Personal und mehr Hilfe für Kinder mit Behinderungen gefordert.

Frankfurt, 25. April 2013. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstag die Kirchenleitung bestärkt, an die hessische Landesregierung zu appellieren, das neue Kinderförderungsgesetz zu überdenken. Aktuelle Anträge aus vier Kirchenregionen hatten die in Frankfurt am Main tagende Synode zuvor dazu aufgefordert, sich für Nachbesserungen einzusetzen. Dazu gehört eine Reform der geplanten Personalausstattung, die sich auf das einzelne Kind bezieht und nicht mehr auf Gruppen. Damit verbunden sei bei geringer Auslastung einer Kindertagesstätte ein Rückgang der Zuschüsse. Dies könne für kleine Einrichtungen sogar das Aus bedeuten.  

Kinder mit Behinderung besser fördern

Daneben sei die Förderung von Kindern mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Die für die Personalberechung zu Grunde gelegten Ausfallzeiten zum Beispiel bei Krankheiten entsprächen zudem nicht der Praxis. Dagegen sei die Freistellung für Leitungen von Kindertagesstätten im hessischen Kinderförderungsgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.  

Kirchenpräsident begrüßt Überarbeitung und warnt vor Risiken

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, begrüßte das Anliegen der Landesregierung, unterschiedliche Regelungen für Kindertagesstätten neu in einem Gesetz zusammenzufassen. Er würdigte auch die zurückliegende Überarbeitung des Gesetzes der hessischen Landesregierung. Sie habe Vorschläge der evangelischen und katholischen Kirche aufgegriffen, wie etwa die Möglichkeit, Betreuungszeiten von bis zu 50 Stunden zu finanzieren. 

Jung kritisierte, dass die „Risiken des Systemwechsels“ von der sogenannten gruppenbezogenen Finanzierung zur personenbezogenen Förderung nicht genügend bedacht wurden. Er fürchtet nun „deutliche Auseinandersetzungen“ zwischen Kommunen und Trägern von Kindertagesstätten um die Gestaltung der Rahmenbedingungen, wie der Finanzierung. Es sei der evangelischen Kirche aber wichtig, gemeinsam mit den Kommunen gute Bedingungen für die Betreuung von Kindern zu schaffen.

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