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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Religionsunterricht in Hessen

Kirchen und islamische Verbände beraten Lehrerausbildung

zouzou1/istockphotoIskamischer Religionsunterricht

Spitzenvertreter unterzeichnen in Gießen gemeinsame Erklärung

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EKHNEvangelisch-Islamisches Spitzengespräch 2013 beim Tag des Dialoges.

Gießen, 26. September 2013. Spitzenvertreter der islamischen Verbände und der evangelischen Kirchen in Hessen haben sich am Donnerstag (26. September) in Gießen darüber verständigt, bei der Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern enger zusammenzuarbeiten. Beim 6. "Tag des Dialoges" forderten sie ein Studium, das künftige Lehrkräfte befähigt, einen "reflexionsfähigen und dialogfähigen Religionsunterricht" zu erteilen. Sie verabredeten Kooperationen bei der Begleitung von evangelischen und islamischen Studierenden an hessischen Hochschulen. Derzeit werden in Gießen und Frankfurt Studiengänge für den islamischen Religionsunterricht angeboten. Dabei sollen nach dem Willen der Vertreter auch religionsübergreifende Dialogveranstaltungen in das Pflichtprogramm der Ausbildung aufgenommen werden. Die Vereinbarungen sind Teil einer elf Punkte umfassenden Erklärung, die bei dem Spitzentreffen an der Universität Gießen unterzeichnet wurde.

Ausbildung zwischen Wissenschaft und Bekenntnis

Beim "Tag des Dialoges" treffen sich seit 2006 einmal im Jahr Repräsentanten der evangelischen Kirche und der islamischen Verbände in Hessen, um über aktuelle Herausforderungen zu sprechen. Teilnehmende waren Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Prof. Dr. Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck, Fuat Kurt, Vorsitzender des DITIB Landesverbandes Hessen, Ramazan Kuruyüz, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen und Muammer Toklu, Sprecher des Verbands der Islamischen Kulturzentren e.V. Hessen. Die Begegnung war in diesem Jahr in den Räumen der Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Thema "Die Ausbildung von Religionslehrern und Religionslehrerinnen zwischen Wissenschaft und Bekenntnis" zu Gast.

Neuer islamischer Religionsunterricht in Hessen begrüßt

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften begrüßten bei der Begegnung in Gießen auch, dass mit diesem Schuljahr in Hessen ein dem evangelischen Religionsunterricht vergleichbarer islamischer Religionsunterricht begonnen hat. Sie unterstrichen die Notwendigkeit eines islamischen Religionsunterrichtes in konfessioneller und kultureller Vielfalt. Einer der zentralen Diskussionspunkte des Treffens war auch die Frage danach, wie eine Ausbildung von Religionslehrerinnen und Lehrern aussehen sollte, die eine selbstkritische Reflexion der eigenen Religion ermöglicht, und gleichzeitig zur Ausübung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes befähigt. Dabei stimmten die beteiligten Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Erklärung darin überein, dass die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrerinnen und -Lehrer ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften finden müsse.

Dokumentation

Erklärung des "Tags des Dialoges" 2013 im Wortlaut:

1. Die evangelischen Kirchen in Hessen und die islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, IRH und VIKZ in Hessen begrüßen, dass es mit dem Beginn des Schuljahres 2013/2014 einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen gibt. Die Einsetzung eines dem evangelischen Religionsunterricht strukturell vergleichbaren islamischen Religionsunterrichtes ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer eigenen religiösen Identität. Darin liegt u. a. die Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft.

2. Die beiden Kirchen und die islamischen Religionsgemeinschaften unterstreichen die Notwendigkeit eines islamischen Religionsunterrichtes in konfessioneller Vielfalt.

3. Zu einem strukturell gleichberechtigten Unterricht gehört die Ausbildung von islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern an deutschen Hochschulen.

4. Aus Sicht der beiden Kirchen und der islamischen Religionsgemeinschaften bedarf die wissenschaftliche Ausbildung einer Bekenntnisbindung an eine öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Um mit der nötigen Authentizität zu unterrichten, braucht eine Religionslehrerin bzw. ein Religionslehrer den Bezug zur tradierten Form des in der Religionsgemeinschaft gelebten Glaubens, die er im Unterricht nach außen vertritt.

5. Durch die Ausbildung müssen die Studierenden Grundlagen religiöser Identität in der Auseinandersetzung mit theologischem Fachwissen erhalten, die ihnen nicht nur die notwendigen pädagogischen und theologischen Inhalte, sondern auch die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des eigenen religiösen Bekenntnisses vermitteln. Dies ist wichtig, um ideologischen Missbrauch einerseits und religiöse Beliebigkeit andererseits zu verhindern.

6. Die Kompetenz für die Erteilung des Religionsunterrichts kann nur dann vermittelt werden, wenn sowohl die Wissenschaftsfreiheit als auch die Binnenperspektive der jeweiligen Religion an der Hochschule gewährt ist.

7. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrerinnen und -lehrer findet ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.

8. Die Ausbildung muss so gestaltet sein, dass die zukünftigen Lehrkräfte in der Lage sind, mit theologischer und pädagogischer Professionalität bekenntnisorientiert und kritisch zu unterrichten.

9. Die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern soll interkulturelle Kompetenz vermitteln, um Beziehungen zu Menschen anderer Religionen in der Schule zu stärken und zu einem konstruktiven friedlichen von Respekt getragenen Zusammenleben über die Schule hinaus beizutragen.

10. In gemeinsamen Projekten und interdisziplinären Veranstaltungen kann Begegnungslernen an der Hochschule in fächerübergreifenden Projekten, Modulen und Vorlesungen stattfinden. Die Kirchen und islamischen Religionsgemeinschaften schlagen vor, solche Veranstaltungen in das Pflichtprogramm des Curriculums aufzunehmen.

11. Die beiden Kirchen und die islamischen Religionsgemeinschaften betonen die Notwendigkeit einer Begleitung der Studierenden durch die jeweilige Religionsgemeinschaft und einer Bekenntnisorientierung in der Berufseingangsphase. Sie wollen die islamischen Religionsgemeinschaften darin unterstützen, entsprechende Strukturen für islamische Religionslehrer und Religionslehrerinnen aufzubauen.

Prof. Dr. Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck

Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Fuat Kurt, Vorsitzender des DITIB Landesverbandes Hessen

Ramazan Kuruyüz, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen

Muammer Toklu, Sprecher des Verbands der Islamischen Kulturzentren e.V. Hessen.

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