Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Arbeitsrechtliche Kommission legt neue Entgelte fest

Kirchenmitarbeiter bekommen mehr Geld

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Die Beschäftigten der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau erhalten mehr Lohn und eine Einmalzahlung. Für die Diakonie gelten ab Sommer 2013 eigene Regelungen.

Darmstadt, 16. Januar 2013. Die Beschäftigten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN) erhalten 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 10,5 Prozent als Nachzahlung. Außerdem steigt ihre Vergütung ab 1. Januar 2013 um 4,1 Prozent. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN und des DWHN in ihrer heutigen Sitzung (16. Januar 2013) in Darmstadt beschlossen. Die bisherigen Entgelttabellen waren Ende September 2012 ausgelaufen.

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsituation erhalten die Beschäftigen der EKHN ab September 2013 nochmals 3 Prozent mehr, insgesamt also eine Entgelterhöhung um 7,1 Prozent.

Für die Beschäftigen der EKHN wird die ARK zum Februar 2014 erneut über die Entgelttabellen verhandeln. Ab Sommer 2013 wird es für die Diakonie Hessen eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission geben, die dann die Entgelte der Beschäftigten in der Diakonie selbstständig verhandeln wird.

Neu geregelt hat die ARK auch den Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der EKHN und im DWHN. Rückwirkend ab 2012 erhalten alle Beschäftigen einheitlich 30 Urlaubstage. Bisher lag der Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt zwischen 26 und 30 Tagen. Somit wird der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten auf dem oberen Niveau einheitlich festgelegt.

Die Ergebnisse werden rechtskräftig, wenn die zuständigen Gremien in der EKHN und dem DWHN innerhalb von vier Wochen keinen Einspruch erhoben haben.

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