Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Jung dringt nach Besuch in Offenbach auf sorgfältige Verfahren

Kirchenpräsident erschüttert über aktuelle Abschiebepraxis bei Schülern

EKHN/Frank SommerKirchenpräsident Volker Jung (r.) im Gespräch mit Schülern, die von Abschiebung bedroht sind in Offenbach bei der Interkulturellen Woche 2017Kirchenpräsident Volker Jung (r.) im Gespräch mit Schülern, die von Abschiebung bedroht sind in Offenbach bei der Interkulturellen Woche 2017

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat sich am Dienstag (19. September) nach einer Begegnung mit Schülern in Offenbach, die von Abschiebung bedroht sind, erschüttert gezeigt.

„Diese Jugendlichen stehen kurz vor dem Schulabschluss, sie wollen hier leben und arbeiten. Sie sind hoch motiviert. Sie schätzen die Sicherheit und die Freiheit und wollen in diesem Land und für die Gesellschaft in unserem Land arbeiten“, sagte Jung nach einem Besuch in der Offenbacher Theodor-Heuß Schule im Rahmen der Interkulturellen Woche, die gestern eröffnet wurde. „Es ist erschütternd zu sehen, wie ihre Anträge offenbar pauschal abgelehnt werden und ihre Fluchtgründe anscheinend kaum noch eine Rolle spielen“, so Jung.

Der Kirchenpräsident wiederholte entschieden die kirchliche Forderung nach fairen Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müsse Anträge sorgfältiger prüfen, erklärte er weiter. Das scheine ihm nicht der Fall zu sein, wenn zum Beispiel eine Person über den Fall entscheidet, die den Hilfesuchenden nie gesehen habe, so Jung. „Faire Verfahren bedeutet wesentlich, dass die Fluchtgründe angehört und genau geprüft werden. Und in jedem Fall muss gelten: Kein Mensch darf in Krieg und Gewalt zurückgeschickt werden.“

Dem Kirchenpräsidenten habe unter anderem ein Schüler berichtet, dass sein Asylantrag vor wenigen Tagen abgelehnt wurde, mit der Begründung, es gebe Fluchtalternativen innerhalb Afghanistans. Das sei angesichts der Gewalt überall im Land „zynisch“. Jung habe sich zudem Ablehnungsbescheide der betroffenen Schüler angeschaut. Angesichts der mangelhaften Begründungen könne er Betroffenen nur raten, gegen die Bescheide zu klagen.

Jung zeigte sich bei dem Besuch beeindruckt von den Demonstrationen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, zu denen der Offenbacher Stadtschülerrat aufgerufen hatte. Das zeige nicht nur die „Solidarität der Jugendlichen untereinander, sondern dokumentiert auch, wie gut die afghanischen Jugendlichen hier integriert sind, dass sie Freunde gefunden haben und in Offenbach zuhause sind.“ Sie abzuschieben, widerspreche den wiederholten Integrationsforderungen des Staates.

Im Juni 2017 hatten sich Bund und Länder noch auf eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der dortigen Sicherheitslage verständigt. Mitte September 2017 fand bereits wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan statt; weitere Abschiebeflüge sind geplant. Die beiden Kirchen sprechen sich nicht grundsätzlich dagegen aus, dass Personen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, in ihre Heimat zurückgeführt werden. Abschiebungen in lebensgefährliche Gebiete wie Afghanistan kritisieren sie allerdings als inakzeptabel.

 

Darmstadt, 19. September 2017            verantwortlich: Volker Rahn, Pressesprecher 

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