Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirchengemeinden stellen ihre Kandidaten vor

Kirchenvorstandwahl 26. April 2015

Foto Genthe

Die evangelischen Kirchengemeinden zwischen Main und Taunus stellen in diesen Wochen ihre Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl vor. In insgesamt 30 Gemeindeversammlungen, meist nach dem Gottesdienst, stehen die Männer und Frauen Rede und Antwort.

Denn bei den Evangelischen bestimmen nicht die Pfarrerinnen und Pfarrer wo es langgeht, sondern gewählte Kirchenvorsteher. Der Pfarrer oder die Pfarrerin hat eine Stimme, wie jeder andere in diesem meist 10-12-köpfigen Leitungsgremium.  

Gewählt wird zwar erst am 26. April, aber bereits Mitte März erhält jeder Evangelische per Post ein Anschreiben, das zum Wählen einlädt und über die Wahlmöglichkeiten informiert. Das sind für die ganze Evangelische Kirche in Hessen und Nassau 1,5 Millionen Briefe für ebensoviele Menschen ab 14 Jahren. Denn auch die Jugendlichen sollen die Leitung ihrer Gemeinde vor Ort wählen und so das Gemeindeleben mitbestimmen. Es wird Wahllokale geben wie bei jeder anderen Wahl. Auch Briefwahl ist möglich. Einzelne Gemeinden haben ganz auf die Briefwahl umgestellt und schreiben ihre Gemeindemitglieder direkt an. Das Amt gilt für sechs Jahre.

Für einige Aufregung hat eine Entscheidung der Kirchensynode im vergangenen Jahr gesorgt, jetzt auch Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, im Kirchenvorstand aktiv mitzuwirken. Da sie rechtlich gesehen noch nicht die Verantwortung eines Erwachsenen tragen können und dürfen, werden sie auch nicht am Wahltag gewählt, sondern in den Gemeindeversammlungen vorgestellt und mit der Zustimmung der anwesenden Gemeindemitglieder für die Mitwirkung im Kirchenvorstand bestimmt. Mit dem 18. Geburtstag erhalten sie dann alle Rechte und Pflichten eines Kirchenvorstandes. Nicht alle Gemeinden haben Jugenddelegierte, aber einige schon.

Weitere Informationen zur Kirchenvorstanfswahl 2015 zeigt die Internetseite
www.meinewahl.de

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