Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Kirchenpräsident Jung begrüßt Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und sieht weitere Aufgaben

Nachtflugverbot jetzt endgültig umsetzen

Darmstadt. Kirchenpräsident Volker Jung begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Ausbau des Frankfurter Flughafens „als einen wichtigen Schritt auf dem Weg, die Bürgerinnen und Bürger stärker vor Lärm zu schützen“.

Das Urteil schaffe Rechtssicherheit und nehme nun aber das Land Hessen und die Planfeststellungsbehörde in die Pflicht, das in der Mediation vereinbarte Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr endgültig umzusetzen. Auch die sogenannten Nachtrandstunden (22-23 Uhr und 5-6 Uhr) seien nach den Ausführungen des Leipziger Gerichts so zu gestalten, dass sie eindeutig der Nacht zugeordnet werden und nicht eine Verlängerung des Tagflugbetriebes darstellen. „Damit sind auch diese Zeiten stärker zu schützen. Auch das ist eine Aufgabe, der sich das Land Hessen und die Planfeststellungsbehörde nun stellen müssen, zumal das Leipziger Gericht die Zahl an Flugbewegungen auf maximal 133 begrenzt sehen will.“, sagte Jung wörtlich. Er wies darauf hin, dass die Entscheidung des Gerichts der Forderung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) nach einem absoluten Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht zwischen 22 und 6 Uhr zwar nicht entspreche, aber immerhin deutlich mache, dass dieser gesamte Zeitraum auch für den Flugverkehr als Nacht zu betrachten sei. Dies verlange nach „besonderen Schutzmaßnahmen für die vom Lärm geplagten Bürgerinnen und Bürger“. Es müsse deutlich werden, dass deren Gesundheitsschutz sehr hoch zu bewerten sei. „Daher stehen wir als EKHN weiter zu unserer Forderung nach einem Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.“

Jung erneuerte zudem die Forderung der Synode, weitere konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zu treffen. Diese sollten über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Allianz für Lärmschutz hinausgehen. Dort sei bislang beispielsweise keine Begrenzung der Flugbewegungen vorgesehen. Auch an Novellen des Fluglärm- und Luftverkehrsgesetzes müsse zum Schutz der Bevölkerung gedacht werden.

Jung kündigte an, dass sich die EKHN-Synode auf ihrer Tagung Ende April wieder mit diesem Thema beschäftigen und weiter beraten werde, welche Schritte möglicherweise auch die EKHN gehen kann, um den Flughafen sozial- und umweltverträglicher zu machen.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher der EKHN

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top