Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Schlichtungsausschuss bestätigt Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission

Neue Entgelte für Kirche und Diakonie sind rechtskräftig

Darmstadt, 30. Juni 2010. Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) hat die Einsprüche der Gewerkschaft verdi gegen die neuen Entgelttabellen der KDAVO, die seit April 2010 gelten, zurückgewiesen.

Zwei weitere Einsprüche, die sich gegen eine Bonusregelung im Bereich der Diakonie und die Eingruppierung von Kita-Leiterinnen richteten, hatte verdi zuvor schon zurückgezogen. Damit sind die neuen Entgelte, die die ARK im Frühjahr beschlossen hatte und die bereits seit April unter Vorbehalt ausgezahlt werden, rechtsgültig. Der Vorbehalt für die Entgelte ab April ist mit Wirkung vom 1. Juli entfallen.

Der Stellvertretende Vorsitzende der ARK OKR Thomas Erler, zeigte sich erfreut über den Schlichtungsspruch. Er biete den Beschäftigten nun Sicherheit über die Höhe ihrer Bezüge und er gebe den Dienstgebern Planungssicherheit für die nächsten 30 Monate. Erler betone noch einmal, dass die Entgelte, die nach den neuen Tabellen ausgezahlt werden, „in ihren jeweiligen Bereichen keinen Vergleich mit anderen Tarifwerken scheuen“ müssten. Die Verweigerungshaltung, die verdi in den letzten Monaten an den Tag gelegt habe, sei damit nicht erfolgreich gewesen. Erler äußerte die Hoffnung, dass verdi dies zum Anlass nehmen könnte, künftig wieder in der ARK mitzuarbeiten.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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