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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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EKHN- Synode tagte am Samstag in Frankfurt

Neue Kirchenordnung beschlossen und Zukunft der Tagungshäuser geklärt

Die Zehnte Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag auf ihrer letzten Tagung in Frankfurt zwei wichtige Beschlüsse gefasst.

Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschloss die Synode die Novellierung der Kirchenordnung (Ja: 101, Nein: 31, Enthaltungen: 4). Diese „Verfassung der EKHN“ enthält wichtige kirchenrechtliche Grundlagen und regelt den Auftrag und den Aufbau der Gemeinden, Dekanate und der gesamtkirchlichen Institutionen. Dazu gehören auch die Zusammensetzung und Kompetenzen der Leitungsgremien. Wichtigste Änderung ist die neue Besetzung der Kirchenleitung. Ihr gehören zukünftig auch die Pröpstinnen und Pröpste sowie mit beratender Stimme die drei Dezernenten der Kirchenverwaltung an.

Damit werden die beiden bisherigen Leitungsgremien Kirchenleitung und Leitendes Geistliches Amt (LGA) mit einander verschmolzen, die geistliche und rechtliche Leitung der EKHN wird in einem Gremium zusammengefasst. Das LGA wird in der Kirchenordung als Gremium nicht fortgeführt. Es wurde bisher vom Kirchenpräsidenten, seiner Stellvertreterin und den sechs Pröpstinnen sowie Pröpsten gebildet.

Aufgaben der Pröpstinnen und Pröpste bleiben die geistliche Leitung in ihrem Bereich, die Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Visitation der Gemeinden, Dekanate und Institutionen. Neu hinzugekommen ist die Dienstaufsicht über die Dekane und Dekaninnen, die bisher vom Kirchenpräsidenten ausgeübt wurde.

Neu geregelt ist in der Kirchenordnung auch, dass Dekaninnen und Dekane, Pröpstinnen und Pröpste sowie die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident in einer Kirchengemeinde einen festen Predigtauftrag erhalten und das sogenannte Kanzelrecht, also das Recht, in allen Gemeinden ihres Verantwortungsbereichs auf Wunsch predigen zu können. Dies war bis jetzt nicht der Fall.

Der Präses der Kirchensynode Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer würdigte die hohe Beteiligung der Kirchengemeinden an der Debatte und den „hohen Konsens in der Synode“ über die neue Kirchenordnung. Die neue Kirchenordnung beschreibe das Leitungshandeln in der Kirche klar und verständlich. Sie eröffne schnelle und transparente Entscheidungswege. Sie trage den heutigen Erfordernissen in Kirche und Gesellschaft Rechnung. Die neue Kirchenordung schreibe die Tradition der EKHN fort, der zu folge über das aktuelle Zeugnis für das Evangelium von Jesus Christus stets im Gespräch gerungen wird.

Schäfer dankte ausdrücklich dem Kirchenordnungsausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann Weber, dessen „hohe Kompetenz und gesamtkirchliches Engagement nicht hoch genug gewürdigt werden“ könne. Er habe vier Jahre lang die neue Kirchenordnung entwickelt, den Diskussionsprozess vorbereitet und konsensfähige Lösungswege gefunden.

Die Überarbeitung der Kirchenordung war nötig geworden, da die Reformen der vergangenen Jahre insbesondere die Aufgaben der Dekanate präzisiert und ausgeweitet haben. Dies wurde in der Kirchenordnung nun nachvollzogen. Sie tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

Martin-Niemöller-Haus in Arnoldshain bleibt

Die Synode beschloss außerdem, die Zahl der EKHN-Tagungsstätten mit Übernachtungsangebot von sieben auf vier zu reduzieren. Bis spätestens 2012 soll der Übernachtungsbetrieb im Religionspädagogischen Studienzentrum (RPZ) in Kronberg, im Haus Friedberg und im Zentrum Ökumene in Frankfurt aufgegeben werden, da diese drei zu klein sind, um auf Dauer effizient und mit dem nötigen Service-Angebot geführt zu werden. Die Reduktion der Kapazität soll die Auslastung der verbleibenden Tagungsstätten, die derzeit noch unter der wirtschaftlich nötigen Mindestmarke von 60 Prozent liegt, erhöhen. Erhalten werden vier Tagungshäuser - das Martin-Niemöller-Haus in Schmitten-Arnoldshain, das Kloster Höchst im Odenwald, die Jugendburg Hohensolms bei Gießen und das Theologische Seminar im Schloss Herborn. Das Martin-Niemöller-Haus in Arnoldshain soll innerahlb des bestehenden Umfangs von 68 Übenachtungsplätzen modernisiert werden. Dafür sollen 6,5 Millionen Euro investiert werden.

Mit dem Beschluss zum Erhalt und Ausbau des Martin-Niemöller-Haues in Schmitten-Arnoldshain schloss sich die Synode der Argumentation der Kirchenleitung an, der zufolge das Haus „ein für die Biografie der EKHN bedeutsamer Ort“ und ein kirchenhistorisch wichtiger Ort sei. Mit ihm verbunden sind der ökumenische Kirchenbund Arnoldshainer Konferenz, die Arnoldshainer Abendmahlthesen von 1958, die der Abendmahlsgemeinschaft zwischen lutherischen und reformierten Kirchen den Weg bereiteten, und das Anti-Rassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen, das in Arnoldshain beschlossen wurde.

Der Beschluss, den Übernachtungsbetrieb im RPZ in Kronberg-Schönberg aufzugeben, ist mit einem neuen Konzept in der religionspädagogischen Fortbildung verknüpft. Sie wird stärker regionalisiert. Damit reagiert die Synode auf den veränderten Bedarf bei Lehrerinnen und Lehrern. Gebraucht werden immer weniger Übernachtungsangebote und mehr regionale Tagesangebote.

Die Amtszeit der Zehnten Synode endet am 30. April 2010. Am 1. Mai beginnt die Amtszeit der Elften Synode, deren Mitglieder derzeit in den Dekanatssynoden gewählt werden.

 

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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