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Gemeinsam am Tisch des Herrn

Ökumenischer Arbeitskreis stellt neue Studie zum Abendmahl vor

pixabay.com/congerdesignAbendmahlkelche und Schalen mit Brot auf dem Altar.

Evangelische und katholische Christen können wechselseitig an den liturgischen Feiern von Abendmahl und Eucharistie teilnehmen. Zu diesem Votum ist der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) in einer neuen Studie gekommen.

Mehr als zehn Jahre wurde an dem Dokument mit dem Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn – Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie“ gearbeitet. Am Mittwoch, 11. September, stellte der Arbeitskreis die Studie im Haus am Dom in Frankfurt vor und übergab sie der Öffentlichkeit.

Download der Studie

„Ein bahnbrechendes Dokument“

„Heute ist ein großer Tag für die Ökumene“, sagte Bischof Dr. Martin Hein (Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck). Der 65-Jährige ist seit elf Jahren bischöflicher Vorsitzender des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen und hat die Entstehung der Studie von Beginn an miterlebt. Für ihn ist die Studie „ein bahnbrechendes Dokument“ und das Wirken des Arbeitskreises eine „Frucht von guter ökumenischer Erfahrung seit 1946“. Damals sei die Frage nach dem Einenden der beiden christlichen Kirchen drängender gewesen, als die nach dem Trennenden. Immer wieder habe sich der Arbeitskreis mit theologisch fundierten Reflexionen wichtigen ökumenischen Herausforderungen gestellt. Dabei sei immer auch die pastorale Praxis in den Blick genommen worden. Die Schriften des Arbeitskreises wollen dabei nie polarisieren, sondern vielmehr mit reflektierten Argumenten überzeugen.

Zwietracht zwischen Kirchen widerspricht dem Glauben

„Das Dokument greift die Erkenntnisse der bisherigen ökumenischen Dialoge auf und bündelt sie“, erklärte Dorothea Sattler, die katholische wissenschaftliche Leiterin des ÖAK. Dies mache die Studie so einmalig und rege eine breite Rezeption an. Aus Sicht der Theologin gebe es bibeltheologische, liturgiehistorische, systematische und pastorale Reflexionen, die dazu beitragen können, die eucharistische Gemeinschaft am Tisch des Herrn zu begründen. „Es widerspricht dem Glauben an die im Christus-Ereignis geschenkte Versöhnung, wenn es Zwietracht zwischen den Kirchen gibt“, sagte Sattler.

Jetzt gelte es abzuwarten, ob es eine Bereitschaft gebe, sich auf die differenzierte theologische Argumentation einzulassen. „Die pastoralen Herausforderungen, insbesondere in konfessionsverbundenen Familien, sind seit langem bekannt. In einer geistlich geprägten, ökumenischen Theologie schulden wir uns wechselseitig eine Hermeneutik des Vertrauens in die Gegenwart Jesu Christi im Heiligen Geist in der Gemeinschaft der Getauften“, so Sattler.

Kritiker brauchen starke Argumente

Für ein historisches Dokument hält Volker Leppin, der evangelische wissenschaftliche Leiter, die Studie. Sie treffe gemeinsame theologische Aussagen, greife unterschiedliche Traditionen auf und versöhne sie miteinander. „Die Studie erhebt den Stand gegenwärtiger wissenschaftlicher Theologie: Der Text suggeriert nicht, dass es das eine Abendmahlsverständnis oder die eine Feierform im Neuen Testament gibt, sondern erhebt gerade umgekehrt deren Vielfalt“, erklärte Leppin. Dies sei eine zentrale Erkenntnis aus den geschichtlichen Kontexten heraus aber eben auch eine zentrale ökumenische Einsicht. „Unser Votum argumentiert auf einer so breiten biblischen und wissenschaftlichen Grundlage, dass sich die Argumentationslast gegenüber dem Gewohnten umkehrt. Wer etwas gegen die Abendmahlsgemeinschaft sagen will, braucht sehr starke Gründe“, so Leppin. 

Konfessionskundliches Institut begrüßt die Studie

Pfarrer Martin Bräuer D.D., Catholica-Referent am Konfessionskundlichen Institut Bensheim, begrüßt das aktuelle Votum des ÖAK, denn ähnlich wie Leppin hatte 2003 der Text „Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. Thesen zur Eucharistischen Gastfreundschaft“ argumentiert, welcher von den Instituten für Ökumenische Forschung in Strassburg,  für Ökumenische Forschung in Tübingen und dem Konfessionskundlichen Institut Bensheim gemeinsam vorgelegt worden war.

In der ersten These wurde festgehalten: „Nicht die Zulassung zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung  ist begründungspflichtig“. Daran habe sich nichts geändert und deshalb bewertet das Konfessionskundliche Institut den Text ausdrücklich als einen gewichtigen Beitrag der ökumenischen Diskussion – auch im Hinblick auf den ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt. Bräuer: „Möge der Text eine sachlich-konstruktive Diskussion hervorrufen und eine umfassende Rezeption erfolgen.” 

Theologische Fachlichkeit und ökumenische Leidenschaft

Bischof Dr. Georg Bätzing hat als Nachfolger von Karl Kardinal Lehmann vor einem Jahr den bischöflichen Vorsitz im ÖAK übernommen und an der Endredaktion des Textes mitgewirkt. Er trage den Text als Frucht des ökumenischen Dialogs vieler Jahre mit und schließe sich dem Votum der Theologen an. „Ich sehe darin einen wichtigen und gangbaren Schritt auf dem Weg hin zu einer sichtbaren Einheit unserer beiden Kirchen“, so Bätzing. Damit das Votum des Arbeitskreises die Praxis verändere, brauche es die Rezeption durch die beteiligten Kirchen, konkret für die katholische Kirche durch das Lehramt. Die Argumente sollten erwogen, kritisch geprüft, ergänzt oder auch erwidert werden. Er hoffe zudem, dass das Votum bereits mit Blick auf den Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt zu einer solide begründeten und zugleich vorsichtig verantwortbaren Öffnung der bisherigen Praxis beitragen könne. „Das Einzige, was ich mir in dem nun beginnenden Diskussionsprozess nicht vorstellen kann, ist ein apodiktisches: so nicht! Dann werde ich zurückfragen: Wie denn dann? Wie denn anders?“, sagte der Limburger Bischof.

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) ist eine Gruppierung von Theologen, die seit 1946 durch gemeinsame Erörterung dogmatischer Streitfragen den ökumenischen Prozess in Deutschland unterstützen möchte. Der ÖAK arbeitet eigenständig, unterrichtet aber regelmäßig die Deutsche Bischofskonferenz und den Rat der EKD über seine Beratungen.

 

 

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