Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Internationaler Frauentag

Manches ist besser geworden, aber es gibt noch einiges zu tun

istockphoto © YuriVater: Beruf und Familie vereinbarenDie Verantwortung für Erziehung und Hausarbeit nehmen sich Männer zunehmend zu Herzen - das stellt sie auch vor Herausforderungen

Am 8. März begehen Frauen in aller Welt den Internationalen Frauentag. Seit über 100 Jahren fordern sie an diesem Tag Gleichberechtigung. Carmen Prasse vom Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN erklärt, warum trotz bestehender gesetzlicher Regelungen auch heutzutage noch keine vollkommene Gleichberechtigung besteht.

Dietmar Burkhard, EKHNCarmen Prasse, EKHN-Referentin für ChancengleichheitCarmen Prasse, EKHN-Referentin für Chancengleichheit

Carmen Prasse ist Referentin im Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN. Die Mitarbeiterinnen beraten Dienststellenleitungen und Beschäftigte bei Fragen von Chancengleichheit – zum Beispiel Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in der Kirche.

Sind Ihrer Meinung nach der Internationale Frauentag und die damit verbundenen Forderungen noch wichtig, oder vielleicht gerade heutzutage besonders aktuell?

Ja, dieser Tag ist noch immer wichtig, denn es gibt bis heute noch keine vollkommene Gleichberechtigung. Warum sonst gibt es immer nach wie vor so wenige Frauen in Führungspositionen? Warum verdienen Frauen immer noch deutlich weniger als Männer? Im Europäischen Ranking liegt Deutschland an drittletzter Stelle!
Menschen, die in sogenannten Frauenberufen arbeiten wie Erziehung, Kranken- und Altenpflege etc. werden deutlich schlechter bezahlt als beispielsweise Techniker oder Autoschlosser.
Außerdem obliegt Frauen noch immer der größte Teil der Haus- und Familienarbeit. Männer nehmen nun zwar auch Elternzeit (meist nur die zwei Monate), aber die Haus- und Familienarbeit bleibt zum größten Teil bei den Frauen.
Manches ist zwar schon besser geworden, aber es gibt noch einiges zu tun.

Im Jahr 2015 betrug der Frauenanteil in Führungspositionen bei deutschen Unternehmen ab 10.000 Mitarbeitern 15,8 Prozent. Wie sieht es im Bereich der Leitungsämter in der EKHN aus?

Beim Amt des Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin sowie bei der Besetzung der  Propsteien ist es ausgeglichen. Der Anteil der Frauen in den Dekanatssynodalvorständen beträgt 30 Prozent, der Frauenanteil bei den Kirchenvorstandsvorsitzenden liegt bei 37 Prozent.
In den Verwaltungen sind die Leitungen in der Regel männlich, auch Abteilungsleitungen liegen öfters bei den Männern, ansonsten haben wir sehr viele Frauen beschäftigt. Einzig in den Kindertagesstätten sieht es anders aus, da haben wir meist Frauen als Leitungen und es gibt sehr wenige Erzieher. Auch in der ambulanten Krankenpflege sind überwiegend Krankenschwestern beschäftigt. 

Für die EKHN hat der Stabsbereich Chancengleichheit in Zusammenarbeit mit dem Referat Sozialforschung eine kleine Broschüre zusammengestellt, die Zahlenmaterial enthält zu Männer- und Frauenanteilen an Leitungsfunktionen, Ämtern und Gremien der EKHN.

Seit 2011, also seit knapp fünf Jahren, gibt es in der EKHN das Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Chancengleichheitsgesetz). Darin ist geregelt, dass weder Frauen noch Männer benachteiligt werden dürfen. Gab es vor 2011 ein vergleichbares Kirchengesetz?

Ja in der EKHN gibt es seit 1997 gesetzliche Regelungen. Der Weg ging über das "Frauengleichstellungsgesetz", dann das "Gleichstellungsgesetz" bis zur "Chancengleichheit". Begonnen hat es mit der Zuständigkeit für ein Dekanat, dann für eine Region und nun ist der Stabsbereich für die gesamte EKHN zuständig.

Was ist neu am Chancengleichheitsgesetz?

Die Gesetze hatten immer einen fast identischen Inhalt, aber immer mehr den Chancengleichheitsgedanken im Blick:

  • Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der EKHN
  • Gegen Diskriminierung
  • Gegen sexuelle Belästigungen und sexuelle Gewalt
  • Förderung von Maßnahmen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Bei Unterrepräsentanz eines Geschlechtes Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Maßnahmen gegen Benachteiligung eines Geschlechtes in der Gesetzgebung,  wg. Familienstand, sexueller Orientierung

Wer arbeitet im Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN?

Wir haben zwei Stellen, die mit drei Frauen besetzt sind: Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle mit einer halben Stelle und Lydia Förster mit einer halben Stelle. Ich selbst bekleide eine ganze Stelle. Hinzu kommt noch Karin Ehrentraut im Sekretariat mit einer ganzen Stelle.

Wie wirkt der Stabsbereich Chancengleichheit bei der Stellenbesetzung mit?

Wir werden schon bei der Stellenausschreibung gebeten, die geschlechtergerechte Ausschreibung zu prüfen. Später achten wir in den Bewerbungsgesprächen auf die Gleichbehandlung der eingeladenen Bewerbenden.

Um welche Themen kümmert sich der Stabsbereich Chancengleichheit?

  • Um die eine gerechte Besetzung der Gremien
  • Um eine inclusive, geschlechtergerechte Sprache
  • Tran*Menschen
  • Wir sind Ansprechstelle bei Fällen von sexueller Diskriminierung bis hin zu Gewalt 
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben

In welchem Bereich gibt es aktuell den größten Handlungsbedarf?

Momentan sind Fragen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege von Angehörigen besonders drängend. Zu diesem Thema gibt es in diesem Jahr mehrere Fortbildungsveranstaltungen. Nähere Infos gibt unser aktueller Info-Flyer.

Wie können Betroffene zu Ihnen Kontakt aufnehmen?

Entweder über die Mail-Adresse Chancengleichheit@ekhn-kv.de (es handelt sich aber nicht über eine verschlüsselte Mail-Verbindung!)

Oder per Telefon: 06151- 405 410

Weitere Informationen gibt es auf der Website

 www.chancengleichheit-ekhn.de

Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen des Stabsbereiches auch Einladungen von Kirchenvorständen, Dekanatssynodalvorständen, Dekanatsfrauenausschüssen, Mitarbeitendenvertretungen und kirchlicher Einrichtungen an.

Frau Prasse, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Die Fragen stellte Peter W. Bernecker 

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