Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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EKHN-Synode

Schneider bleibt Präsident von Kirchengericht

Bild: Clarissa WeberPlenum der SynodeDie Synodalen setzen sich mit gesellschaftlichen Positione, Wahlentscheidungen und Gesetzesänderungen auseinander

Der Wiesbadener Richter Winfried Schneider ist am Freitag von der Frankfurt am Main tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) als Präsident des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) bestätigt worden.

EKHN/RahnWinfried Schneider nach seiner Wiederwahl in FrankfurtWinfried Schneider nach seiner Wiederwahl in Frankfurt

Schneider war 1998 erstmals von der Synode mit der ehrenamtlichen Aufgabe betraut worden. Eine Amtszeit dauert sieben Jahre. Der 67 Jahre alte promovierte Jurist war bis 2017 Vorsitzender Richter einer Kammer für öffentliches Dienstrecht  und Asylrecht am Verwaltungsgericht in Wiesbaden.

Am evangelischen Kirchengericht ist er seit über 30 Jahren ehrenamtlich tätig. Er engagierte sich zudem viele Jahre in der Kirchenvorstandsarbeit. Schneider ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. In seiner Vorstellungrede betonte er, dass es sein wichtigstes Anliegen sei zunächst „im geduldigen Gespräch mit den Beteiligten Möglichkeiten zur Versöhnung auszuloten.“ 

Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht arbeitet unabhängig von den Leitungsgremien der Kirche und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Wartestand.

Es kann auch angerufen werden, um die Gültigkeit von Kirchenvorstandswahlen zu überprüfen. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen.

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