Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Gleichstellung

Seit fünf Jahren „amtlich“: Segnung homosexueller Paare

epd-bild/Thomas HanelChristoph (li.) und Rüdiger Zimmermann nach ihrer beurkundeten Segnung in Seligenstadt-Mainhausen.

Am 10. August 2013 haben sich Christoph und Rüdiger Zimmermann in Seligenstadt-Mainhausen kirchlich segnen lassen. Das Novum: erstmals hatte die evangelische Kirche eine homosexuelle Trauung kirchenrechtlich beurkundet.

Segnungsgottesdienste für Homosexuelle sind in der EKHN bereits seit 2002 möglich. Seitdem wurden rund 320 Paare gesegnet. Aber die kirchenrechtliche Beurkundung gibt es erst seit dem 1. August 2013. An diesem Tag trat die neue Lebensordnung der EKHN in Kraft. Die Lebensordnung beschreibt vor allem den theologischen und rechtlichen Rahmen für das gottesdienstliche Leben in der EKHN.

Gleichstellung

Die Synode der EKHN hatte  im Juni 2013 die seit über zehn Jahren in der EKHN bereits mögliche Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgewertet. Mit der Möglichkeit, die Segnung auch als offizielle Amtshandlung in die Kirchenbücher eintragen zu lassen, vollzog die EKHN einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung einer Segnungen eines homosexuellen Paares mit der traditionellen Trauung von heterosexuellen Paaren.

Aus „Segnung“ soll „Trauung“ werden

Im Frühjahr 2018 hatte die Synode der EKHN die Debatte über die Einführung des Begriffes „Trauung“ auch für gleichgeschlechtliche Eheschließungen in der Kirche eröffnet. Sie wird bisher als Segnung bezeichnet. Der Begriff Trauung soll dann für alle Gottesdienste anlässlich eines vom Standesamt beurkundeten Lebensbündnisses von Paaren gelten. Die EKHN folgt damit der rechtlichen Gleichstellung, die der Bundestag im Juli 2017 mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beschloss. Die bereits in der ersten Lesung in der Synode (April 2018) auf große Zustimmung gestoßene Revision wird nun im üblichen Verfahren weiter beraten. Eine Entscheidung soll auf der Herbstsynode Ende November 2018 fallen.

Der Begriff „Trauung“ für die kirchliche Eheschließung wird bereits seit 2016 in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und in der Evangelischen Kirche im Rheinland und seit 2018 in der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck verwendet.

Mehr Infos zur Trauung

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