Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Synoden stellen Weichen für die Fusion ihrer Diakonischen Werke

Sozialpolitische Stimme der Diakonie soll stärker werden

Frankfurt.Die derzeit in Frankfurt tagende Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die Weichen dafür gestellt, dass das Diakonische Werk in Hessen und Nassau mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) 2013 zur Diakonie Hessen fusionieren kann. Die Synode beantragte in erster Lesung eine Reihe von Gesetzesänderungen, die den Weg dafür ebnen.

In der Debatte reagierte die Synode auf kritische Stimmen aus Dienstnehmerperspektive und gab Nachbesserungen bei angestammten Mitarbeiterrechten und bei den Rechten der Synode in Auftrag. Diese sollen nun mit der EKKW weiterverhandelt werden. Deren Synode beriet in Hofgeismar das Vorhaben zeitgleich zur EKHN-Synode.

Die endgültige Entscheidung soll mit der dritten Lesung im November 2012 fallen. Die angestrebte Fusion soll die sozialpolitische Stimme der Diakonie auf Landesebene stärken. Die bisherigen Standorte Frankfurt und Kassel sollen erhalten bleiben. An Personalabbau ist nicht gedacht. Die Hauptgeschäftsstelle soll künftig in Frankfurt sein, Kassel wird Beratungs- und Dienstleistungszentrum.

Recht soll vereinheitlicht werden

Im Rahmen der Fusion müssen die unterschiedlichen kirchenrechtlichen Grundlagen vereinheitlicht werden. Dazu gehören auch das Verfahren zur Arbeitsrechtsregelung sowie das Mitarbeitervertretungsrecht, das die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen beschreibt. Dabei waren die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, Ver.di Hessen, der Marburger Bund sowie die Verbände Kirchlicher Mitarbeiter einbezogen. Etliche ihrer Anregungen und Änderungsvorschläge wurden aufgegriffen. In der fusionierten Diakonie Hessen soll das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anwendung finden. Das EKD-Gesetz gilt bundesweit bereits für 90 Prozent der Beschäftigen in der Diakonie. Es hat seit seinem Inkrafttreten 1993 zu Rechtsvereinheitlichung, hoher Rechtssicherheit und gefestigter Rechtsprechung geführt.

Daran übten Vertreter der Dienstnehmer Kritik, die auf einer Kundgebung am Rande der Synode von etwa 200 Beschäftigten aus der Diakonie äußert wurde. Sie beklagten den Verlust von angestammten Dienstnehmerrechten. Der Präses der Synode Dr. Ulrich Oelschläger hatte den Kundgebungsteilnehmern zugesichert, dass ihre Kritik ernst genommen werde. Den Synodalen lägen alle geäußerten Kritikpunkte vor. Zwei Vertretern der Dienstnehmer erteilte er zudem Rederecht in der Debatte. Die Synodalen nahmen ihre Kritik auf.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top