Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Kirchenasyl

Strafverfahren gegen Pfarrer wegen Kirchenasyl

Dekanat WetterauIm Gemeindehaus leben und schlafen die Flüchtlinge aus Afrika.Auch in diesem Gemeindehaus in der Wetterau haben Flüchtlinge gewohnt. Insgesamt gibt es in der EKHN aktuell 29 Gemeinden, die Menschen im Kirchenasyl beherbergen

Ein Streit zwischen der evangelischen Kirche und dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises eskaliert. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft offiziell gegen vier Pfarrer und eine Pfarrerin, weil sie neun Menschen aus dem Sudan Kirchenasyl gewährt haben.

Im Streit um neun Fälle von Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach gegen insgesamt fünf Pfarrerinnen und Pfarrer sowie gegen neun Flüchtlinge aus dem Sudan Strafverfahren eingeleitet.  Den Afrikanern im Alter zwischen 19 und 32 Jahren wird laut Anzeige vorgeworfen, sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im sogenannten Kirchenasyl in vier evangelischen Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis aufzuhalten oder aufgehalten zu haben. Den Pfarrern und der Pfarrerin wird  die „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ vorgeworfen: „ Ihnen liegt zur Last, die vollziehbar ausreisepflichtigen sudanesischen Staatsangehörigen im sogenannten Kirchenasyl zu beherbergen und ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten und dadurch deren unerlaubten Aufenthalt zu fördern.“

Die Pfarrer von Rheinböllen, Büchenbeuren und Kirchberg bestätigten dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag, dass ihnen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vorgeworfen werde. Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des Landrats von Simmern, Marlon Bröhr (CDU). Zuvor war im Juni der Versuch der Kreisverwaltung gescheitert, ein Kirchenasyl polizeilich räumen zu lassen und einen Sudanesen nach Italien abzuschieben.

Landkreis sollte auf Zwangsmaßnahmen gegen Kirchenasyl verzichten

Das Mainzer Integrationsministerium hatte die Abschiebung zunächst verhindert und dem Landkreis eine Weisung erteilt, auf Zwangsmaßnahmen gegen das Kirchenasyl zu verzichten. Stattdessen wurde dem Landrat nahegelegt, ein Mediationsverfahren mit den Kirchen zu beginnen, um den Konflikt zu entschärfen. Darauf wollte sich der Kreis nicht einlassen. „Ziel von externer Mediation bei Gesprächen ist es, das Gesprächsklima und die Atmosphäre so zu verbessern, dass dadurch ein wie auch immer gearteter Kompromiss erst möglich gemacht werden kann“, teilte der CDU-Politiker Bröhr dem epd mit. An gegenseitigem Respekt habe es aber nicht gemangelt. Eine externe Mediation sei nicht erfolgsversprechend gewesen, „da die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und es keinen Handlungsspielraum für die Behörde gibt.“

Evangelische Kirche im Rheinland verteidigt Kirchenasyl

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKIR) verteidigte die Gewährung des Kirchenasyls. In Italien hätte den Flüchtlingen aus der Bürgerkriegsregion Darfur eine Abschiebung in den Sudan gedroht. „Einige der jungen Männer sind mit unbehandelten oder gerade ausgeheilten Krankheiten ins Kirchenasyl gekommen, die in Italien für sie lebensbedrohlich hätten werden können“, heißt es in einer Mitteilung des Landeskirchenamtes in Düsseldorf. Die Kirche zweifelt auch daran, dass die zusammengestellten Härtefalldossiers ernsthaft geprüft wurden. Die Fälle seien jeweils „binnen weniger Stunden“ abgelehnt worden.

Außerdem bestreitet die Landeskirche eine Pflicht, das Kirchenasyl nach einem abgelehnten Dossier zu beenden. Im Integrationsausschuss des Mainzer Landtags erklärte die zuständige Ministerin Anne Spiegel (Grüne), dass noch im vergangenen Jahr Land und Kommunen sich darin einig gewesen seien, auf Polizeieinsätze in Kirchenräumen zu verzichten. „Das haben die demokratischen Kräfte im Parlament auch so mitgetragen“, sagte Spiegel. „Es gibt keinen Grund, diesen Konsens aufzulösen. Ich hoffe, dass die CDU davon nicht abrückt.“

Spiegel kündigte ein weiteres Spitzengespräch an, um das Verfahren mit Kirchenasyl-Fällen zu klären, in denen die Härtefall-Dossiers abgelehnt werden. Die Weisung des Ministeriums an den Kreis, keinen Polizeieinsatz zu starten, gelte noch bis Ende September und habe nicht das Ziel gehabt, eine Rückführung des Sudanesen zu verhindern. Sie zu verlängern sei sinnlos, da es keine Aussicht auf einvernehmliche Gespräche zwischen den beiden Seiten gebe.

Drei Landeskirchen in Rheinland-Pfalz beziehen gemeinsam Stellung

Die beiden anderen Landeskirchen in Rheinland-Pfalz, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche in der Pfalz, haben gemeinsam mit der betroffenen EKIR eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es: „Wir bitten die politisch Verantwortlichen auf kommunaler wie Landesebene, sich dafür einzusetzen, dass das Kirchenasyl nicht weiter kriminalisiert wird.“ Das Kirchenasyl sei „stets stets ultima ratio. Es wird von Kirchengemeinden verantwortungsvoll und nach sehr sorgfältiger Prüfung im Einzelfall gewährt, um schwerwiegende humanitäre Härten und drohende Verletzungen von elementaren Grund- und Menschenrechten abzuwenden.“

Gemessen an der Anzahl der Asylverfahren und der Vielzahl der Anfragen nach Kirchenasyl, die die Gemeinden täglich erreichen, sei die Zahl der derzeit tatsächlich gewährten Kirchenasyle äußerst gering. „Das macht deutlich, dass die Kirchengemeinden keinesfalls leichtfertig Kirchenasyl gewähren, sondern gewissenhaft prüfen und beraten. Dies haben die evangelischen Kirchen zuletzt in dem Positionspapier „Für einen verantwortlichen Umgang mit dem Kirchenasyl“ erneut verdeutlicht.“

Die drei Kirchen sehen die aktuellen Entwicklungen um das Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz mit großer Sorge, zumal der Mainzer Landtag eigentlich auf Polizeieinsätze in Kirchenräumen zu verzichten wollte. Dennoch danken sie der Landesregierung dafür, „dass bisher die Kirchenasyle im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht polizeilich geräumt und  Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Beteiligten offen gehalten wurden“ und signalisieren Gesprächsbereitschaft. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 17 Gemeinden mit Kirchenasyl, jedoch keine auf EKHN-Gebiet. In Hessen gewähren auf dem Gebiet der EKHN 29 Gemeinden Kirchenasyl, in der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck sind es 15.

SPD kritisiert kompromisslosen Landrat

Im Landtagsausschuss wiederholten CDU und AfD ihre Kritik am Vorgehen des Ministeriums. Auch die CDU achte das Kirchenasyl, versicherte Fraktionschef Christian Baldauf. Allerdings dürfe das Kirchenasyl nicht zum politischen Instrument werden. Der AfD-Abgeordnete Michael Frisch erklärte, in einem Rechtsstaat sei das Kirchenasyl nicht mehr zeitgemäß.

Für die SPD-Fraktion warf Jaqueline Rauschkolb dem Landrat vor, sich mit seinem kompromisslosen Vorgehen profilieren zu wollen. Sie zweifelte zugleich an, dass Italien in der Lage sei, Flüchtlinge angemessen zu versorgen: „Das ist nicht das Italien, wo sie in Urlaub hinfahren.“

In Rheinland-Pfalz gab es seit 2017 eine ganze Reihe von Konflikten um Menschen im Kirchenasyl. Für Aufsehen sorgte ein Fall in Ludwigshafen, bei dem die Polizei eine koptische Familie in Kirchenräumen festgenommen hatte. Im Frühjahr 2018 wurde ein Strafverfahren gegen einen evangelischer Pfarrer aus der Pfalz eingeleitet und erst gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro wieder eingestellt.

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