Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Hessen zieht vor Bundesverwaltungsgericht

Streit um Sonntagsarbeit

Esther StoschZeil in Frankfurt

In Hessens Call-Centern und Videotheken ist Sonntagsarbeit erlaubt. Die Regelung ähnelt der anderer Länder, wurde aber vor kurzem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Dagegen wehrt sich das Land nun.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit weitreichenden Regelungen von Bundesländern zur Sonntagsarbeit auseinandersetzen. Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts (VGH) ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig sei. Dies sagte der VGH-Sprecher Harald Papst dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) geklagt. Die Kasseler Richter entschieden am 12. September, dass die Verordnung in weiten Teilen ungültig sei (AZ: 8 C 1776/12.N). Wegen der „grundsätzlichern Bedeutung der Rechtssache“ wurde Revision zugelassen.

Die umstrittene hessische Regelung erlaubt Sonntagsarbeit etwa in Call-Centern des Versandhandels, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Zudem dürfen öffentliche und kirchliche Videotheken und Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. Im Sommer ist Sonntagsarbeit in Brauereien, Getränke-Unternehmen sowie Speiseeis-Betrieben erlaubt.

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top