Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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80 neue Lehrkräfte eingeführt

„Beim Fach Religion geht es immer ums Ganze“

EKHNBevollmächtigung in Mainz mit Kirchenpräsident Volker Jung

Kirchenpräsident Volker Jung hat in Mainz 80 neue Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Kirchengebiet in ihren Dienst eingeführt.

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EKHNBevollmächtigung in Mainz mit Kirchenpräsident Volker Jung.

Mainz / Darmstadt, 8. Oktober 2014. Rund 80 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (8. Oktober, 15 Uhr) in der Mainzer Christuskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Dr. Volker Jung die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen etwa die Hälfte aus Rheinland-Pfalz stammt, dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen. Die EKHN erstreckt sich von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach bei Heidelberg im Süden und von Schlitz im Osten bis Bingen im Westen. Etwa ein Viertel des Kirchengebiets liegt auch in Rheinland-Pfalz.

Kirchenpräsident: Religionsunterricht als Fach, um zu lernen, das Leben Gott anzuvertrauen

Bei der Einführung der Lehrkräfte in der Mainzer Christuskirche bezeichnete Kirchenpräsident Dr. Volker Jung Religion als das Fach, in dem es „immer ums Ganze geht“. Es befähige Schülerinnen und Schüler nicht nur dazu, später einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Irgendwann würden die meisten Menschen von „tiefergehenden Fragen nach dem Leben berührt und bewegt“. Ein guter Religionsunterricht könne dann bei der Suche nach Antworten helfen, „indem Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern in die Überlieferungen der jüdischen und christlichen Tradition eintauchen“. Sie böten an, das „Leben von Gott her zu verstehen und zu führen“. Dies bedeute beispielweise, „falsche Abhängigkeiten zu erkennen“.  Der Religionsunterricht mache sensibel dafür, die menschlichen Grenzen zu erkennen und sich „der Sorge und Fürsorge Gottes anzuvertrauen“.

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das Religionspädagogische Institut in Dietzenbach mit sechs regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,7 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.

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