Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Flüchtlinge

Diakonie und Caritas: Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis

Erika von BassewitzSchranke zu FlüchtlingsheimSchranke zum Flüchtlingsheim in Ingelheim

Wenn Menschen auf der Flucht vor der Abschiebung stehen, können sie beim Rechtshilfefonds Hilfe bekommen. Mithilfe des Fonds werden die Abschiebungshaft überprüft oder andere asyl- und ausländerrechtliche Schritte eingeleitet.

„Menschen, die bei uns Schutz suchen, einzusperren, ist ein unhaltbarer Zustand, den wir nicht akzeptieren dürfen. Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Wolfgang Gern. Für nicht akzeptabel halten Diakonie und Caritas  die Festnahme selbst von syrischen Flüchtlingen an den deutschen Grenzen durch die Bundespolizei. Allein im vergangenen Jahr seien in der Abschiebungshaft in Ingelheim fünf Fälle dokumentiert worden, berichtete Gern. Alle fünf Personen waren aus Syrien geflüchtet und fielen unter die sogenannte Dublin-Verordnung.

Der Rechtshilfefonds von Diakonie und Caritas ist nach eigenen Angaben „bitter nötig“. Der Fonds habe im Jahr 2013 insgesamt 41 Fälle bezuschusst, teilten die Diakonie Hessen und der Caritasverband für die Diözese Mainz in Frankfurt am Main und Mainz mit. 70 Prozent der rechtlichen Interventionen hätten zur Haftentlassung geführt. Mit dem Rechtshilfefonds, der von Caritasverbänden und Diakonischen Werken in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg finanziert wird, werden Verfahren ermöglicht, um die Abschiebungshaft zu überprüfen oder andere asyl- und ausländerrechtliche Schritte einzuleiten.

Die Dublin-Verordnung
Nach der Dublin-Verordnung ist das Land innerhalb der Europäischen Union für das Asylverfahren zuständig, das der Flüchtling zuerst betreten hat. Diakonie und Caritas kritisieren seit langem, dass in deutschen Abschiebungshaftanstalten überwiegend Flüchtlinge aufgrund der Dublin-Verordnung inhaftiert sind und dass nach den Fluchtgründen meist nicht gefragt werde. Die Behörden interessierten sich nur für den innereuropäischen Fluchtweg, um die Schutzsuchenden wieder dorthin abzuschieben.

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