Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Konfessionswechsel

Frau Fink will evangelisch werden

Erika von BassewitzStempel: Konvertiert!Jetzt ist es offiziell: Brigitte Fink ist evangelisch

Brigitte Fink ist zwar nicht evangelisch, aber sie fühlt sich in der evangelischen Kirche einfach wohl. Und stellt fest, dass Konvertieren, also das Übertreten in eine andere Glaubensgemeinschaft, ganz einfach ist.

Erika von BassewitzBrigitte Fink ist evangelisch gewordenBrigitte Fink ist evangelisch geworden

Brigitte Fink will konvertieren. Dreißig Jahre hat sie für den Weg in die evangelische Kirche gebraucht, dafür ist sie sich in dieser Sache wirklich sicher. „Die evangelische Kirche ist jetzt meine Heimat, “ erklärt sie. Angefangen habe ihr Weg zum Protestantismus im evangelischen Posaunenchor, dann hat sie ihren evangelischen Mann kennen gelernt, diesen in einer evangelischen Kirche geheiratet, und auch das gemeinsame Kind wird protestantisch getauft und erzogen. Durch den Posaunenchor lernt sie auch andere evangelische Gemeinden und Pfarrer kennen. „Mit denen kann man auch nichtreligiöse Themen wie Politik diskutieren, das hat mit gefallen.“ Die Erzieherin schätzt besonders die Offenheit und die Toleranz in der evangelischen Kirche.

Rücksicht auf die Eltern wichtig

Trotz ihrer Begeisterung und ihrer Integration in das Gemeindeleben braucht Fink mehrere Jahrzehnte, bis sie sich für den Wechsel entscheidet. „Meinen Eltern war wichtig, dass ich katholisch bin, “ begründet sie die Wartezeit. Es habe sich aber „falsch angefühlt“. Nach dem Tod ihres Vaters löst sie sich langsam vom katholischen Elternhaus und beschließt zu konvertieren.

Austreten im Amtsgericht

Dafür muss sie zunächst aus der katholischen Kirche austreten- und zwar im Amtsgericht, nicht im Gemeindebüro. Dort muss der Austrittswillige auch eine Gebühr zahlen, bei Fink sind es 25 Euro. Das Amtsgericht leitet die Daten direkt an die Kirche und an das Finanzamt weiter, da dieses keine Kirchensteuer mehr einziehen muss. „Normalerweise meldet sich die Kirche dann und weist darauf hin, auf welche Rechte man verzichtet, “ berichtet die Langener Pfarrerin Christiane Musch. Wer kein Kirchenmitglied sei, dürfe etwa kein Patenamt mehr übernehmen. 

Eintreten im Pfarramt

Erst nachdem sie ausgetreten ist, kann Fink in die evangelische Kirche eintreten. Dafür muss sie ein Formular mit ihren persönlichen Daten ausfüllen und ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ihrer zukünftigen Gemeinde führen. „Manche wollen einfach den Glauben wechseln, um sich an ihren aktuellen Partner anzupassen, “ erläutert Musch das Prozedere. „Das Gespräch ist wichtig, um die Menschen vor Fehlern zu bewahren.“ Zudem gebe es meist eine mehrmonatige Karenzzeit, in der die Konvertiten keiner Konfession angehören. „Man konvertiert nicht mal für ein Jahr, das sollte reiflich überlegt sein. “

Endlich dazu gehören

Fink hat es sich lange genug überlegt: Eine Woche nach ihrem Austritt im Amtsgericht sitzt sie bei Pfarrerin Musch im Gemeindehaus. Musch fragt sie nach ihren Beweggründen für den Wechsel. Sie lächelt, als sie Finks Geschichte hört, und lässt die Erzieherin das Eintrittsformular ausfüllen. Mit einem Stempel versehen wird sie es an das Einwohnermeldeamt und ans Finanzamt weiterleiten. Fink ist konvertiert. „Jetzt werde ich mit anderen Gefühlen in die Kirche gehen“, freut sie sich. „Jetzt gehöre ich wirklich dazu.“

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