Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Tagung zu Fukushima und Tschernobyl

Japanische Journalistin: Regierung verhindert Berichterstattung über Fukushima

EKHN

Bei einer Tagung der Internationalen Ärzte zur Verhinderung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) und des Zentrums Ökumene der EKHN tauschen sich noch bis Freitag rund hundert Ärzte, Wissenschaftler und Journalisten über die Folgen der beiden Atomunglücke für Natur und Mensch aus.

Die japanische Journalistin Oshidori Mako hat der Regierung und der Atomlobby in ihrem Land vorgeworfen, die Berichterstattung über die Folgen der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 systematisch zu verhindern. In den Medien würden fast ausschließlich die Standpunkte der atomkraftfreundlichen Regierung Abe und des Betreibers der Anlage von Fukushima Daiichi, „Tepco“, veröffentlicht, kritisierte Mako am Donnerstag in Schmitten im Taunus. „In Deutschland hält man Japan für ein freies, demokratisches Land. Das ist aber leider nicht so.“

Mako zufolge versuchen die Behörden von den Folgen der Strahlung abzulenken. Dazu würden etwa Schulen gezwungen, bei der Bereitung von Schulessen Lebensmittel aus der Region Fukushima zu verwenden, um deren Unbedenklichkeit zu demonstrieren. Eltern, die ihren Kindern eine Lunchbox in den Unterricht mitgäben, würden schief angesehen und ausgegrenzt.

Die freie Berichterstattung über die Atomkatastrophe sei in den vergangenen beiden Jahren zunehmend erschwert worden, sagte Mako. So sei Ende 2012 zwischen der Präfektur Fukushima und der Internationalen Atomenergie-Organisation ein Vertrag geschlossen worden, worin die Geheimhaltung über den Atomunfall vereinbart werde, „wenn eine Seite dies wünscht“. Auch durch ein „Gesetz zum Schutz besonderer Staatsgeheimnisse“, das im Juli 2013 verabschiedet wurde, sei es kaum noch möglich, exakte Angaben über Strahlungswerte oder Opferzahlen zu recherchieren.

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