Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Synode

Kirche macht Weg für umfassende Gebäude-Reform frei

Bildquelle: Bildquelle: fundus, BC Matern, mdhs, c.sommerGebäudeDie Synodalen diskutierten über kirchliche Gebäude

Die EKHN will bei ihren derzeit rund 4000 Gebäuden künftig mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr einsparen. Bis 2027 soll der Gebäudebestand viel stärker als bisher dem realen Bedarf vor Ort angepasst werden. Konkrete Pläne zur Nutzung und Entwicklung der Liegenschaften sollen in regionaler Perspektive erarbeitet werden.

pixabay,com/EMEZwei Kinder mit Fahrradhelm stehen vor einem Eingang zu einem Kindergarten.Die EKHN konzentriert Liegenschaften von Gemeindehaus bis Kita.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat nach einer engagierten Debatte am Samstag (12. März) den Weg für eine umfassende Gebäudereform in ihren 1100 Gemeinden, 25 Dekanaten sowie Zentren und Verwaltungen. freigemacht. Mit 77 Ja-Stimmen bei 41 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen wurde der Beginn eines „qualitativen Konzentrationsprozesses“ bei den Liegenschaften beschlossen. Damit will die EKHN bei ihren derzeit rund 4000 Gebäuden künftig mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr einsparen. Das Projekt ist Teil des Zukunftsprozesses „ekhn2030“. Bis zum Jahr 2027 soll der Bestand viel stärker als bisher dem realen Bedarf vor Ort angepasst werden. Für die Liegenschaften müssen jetzt unter anderem konkrete Gebäudenutzungs- und -entwicklungspläne in regionaler Perspektive erarbeitet werden.

 

Versammlungsflächen gemeinsam nutzen

Gemeinsame Nutzungen von Versammlungsflächen etwa mit Kommunen, der katholischen Kirche oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind in dem neuen „Kirchengesetz zum qualitativen Konzentrationsprozess“ ausdrücklich erwünscht. Dabei sollen als Richtgröße bei Gemeindehäusern künftig vier Quadratmeter Nutzfläche pro 100 Gemeindemitglieder gelten. Außerdem sollen alle Gebäude klimaneutral werden. Zudem sind weiterhin Räume für Jugendliche und die diakonische Arbeit vorgesehen.

 

Kirchen bewusst erhalten 

Bei den rund 1200 Kirchen der EKHN wird es dagegen bewusst nur moderate Änderungen geben. Ihre symbolische und geistliche Bedeutung hat in dem Gesetz besonderes Gewicht. Zudem stehen 90 Prozent der Kirchen unter Denkmalschutz. Bei den Kirchen und sakralen Versammlungsstätten wird deshalb eine Reduktion von maximal zehn Prozent bis zum nächsten Jahrzehnt erwartet. Auch die Pfarrhäuser stehen zur Disposition. Ihre Zahl soll sich parallel zu den Anpassungsprozessen im Pfarrdienst entwickeln.

 

Baulasten von Kitas ablösen

Schließlich sieht das neue Gesetz bei evangelischen Kindertagesstätten vor, dass die sogenannte große Bauunterhaltung bis zum Ende des Jahrzehnts an auf die jeweils zuständigen Kommunen übertragen werden soll. Die kirchlichen Körperschaften sollen dazu in den kommenden Jahren neue Vereinbarungen abschließen, die beispielsweise ein angemessenes Entgelt für die Nutzung des Gebäudes, die Übernahme der Baulast durch die Kommune oder die entgeltfreie Übertragung des Gebäudes auf die Kommunen vorsehen. Die EKHN unterhält rund 600 Kitas. 

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