Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Jahresbericht

Mitgliederentwicklung und Finanzierung der EKHN

EKHNPortraitDr. Volker Jung, Kirchenpräsident der EKHN

Anlässlich der Präsentation des Jahresberichts am 5. September 2014 in Frankfurt äußerte sich Kirchenpräsident Volker Jung auch zur Rolle der Kirche in der Gesellschaft.

Die EKHN bekommt mehrere langfristige Trends, die die ganze Gesellschaft betreffen, zu spüren. 

  1. Die generell wachsende Skepsis gegenüber großen Institutionen und die nachlassende Bereitschaft sich durch Mitgliedschaften fest zu binden. Davon ist auch das Fortführen von Familientraditionen wie etwa eine seit Generationen bestehende Kirchenmitgliedschaft betroffen. Dabei steigt die Bereitschaft, mit Institutionen zu brechen, wenn sie Inhalte vertreten, die eigenen Positionen oder Interessen entgegenstehen.

  2. Eine generell zunehmende grundsätzliche Religionsskepsis oder gar -kritik. Viele sehen die Kriege in dieser Welt als von Religionen verursachte Kriege an. Zurzeit wird diese Sicht insbesondere durch die grauenhaften Gewalttaten radikaler Islamisten befördert. 

  3. Die Kirchen werden berechtigterweise an den von ihnen vertretenen Werten gemessen. Fehlverhalten und mangelnde Glaubwürdigkeit von kirchlichen Repräsentanten werden – auch medial - hoch gewichtet und führen oft zu einer grundsätzlichen Kirchenkritik. Dabei wird zumeist nicht zwischen den Konfessionen unterschieden. 

Vor diesem Hintergrund und im Vergleich mit den Mitgliederzahlen anderer Großorganisationen ist die Mitgliederentwicklung in der EKHN mit einem Verlust von rund einem Prozent pro Jahr geradezu bemerkenswert stabil. Angesichts der starken Wirksamkeit gesellschaftlicher Trends, machen wir als Kirche offenbar auch vieles gut. Es gibt nach wie vor hohe Erwartungen an die Gottesdienste und das soziale und diakonische Engagement. Außerdem ist die Bereitschaft zum Engagement in der Kirche bei denen, die ihrer Kirche sehr verbunden sind, gestiegen. Ihnen bieten wir durch verantwortungsvolle Aufgaben und durch unsere ausgeprägte Beteiligungskultur ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten. Das überzeugt offenbar viele. Sie bleiben, arbeiten mit und übernehmen Mitverantwortung. Dennoch schmerzen die Verluste von Mitgliedern und werden sich langfristig auch bemerkbar machen. Vieles tun wir dagegen, können die oben beschriebenen Megatrends aber nicht völlig kompensieren.

Zur Rolle der Kirchen in der Gesellschaft und zu ihrer Finanzierung

  1. Der Staat gestaltet aktiv die Religionsfreiheit
    Bereits in der Weimarer Verfassung, der ersten demokratischen für Deutschland, werden bei der grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat die Kirchen als Mitgestalter der Gesellschaft gesehen. Das wurde im Grundgesetz übernommen. Den Totalitätsanspruch des Nazi-Staates vor Augen sahen die Väter und Mütter die Kirchen als wichtige Akteure in der Gesellschaft. Der Staat bleibt neutral, aber gegenüber den Religionsgemeinschaften nicht indifferent. Die Akzeptanz des Grundgesetzes durch Religionsgemeinschaften vorausgesetzt tritt der Staat als neutraler Förderer der religiösen Freiheit und Praxis seiner Bürgerinnen und Bürger auf, auch der Nichtpraxis der nichtgläubigen (positive und negative Religionsfreiheit). 

  2. Der Staat fördert soziale Vielfalt (Subsidiaritätsprinzip)
    Das Grundgesetz impliziert das Subsidiaritätsprinzip, demzufolge der Staat neben sich andere Anbieter von sozialen Diensten nicht nur zulassen, sondern ihnen nach Möglichkeit sogar den Vortritt lassen soll. So sollen Vielfalt, Pluralität und damit Freiheit gesichert werden. Der Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften und auch das Recht, Steuer zu erheben, gehören in diesen Zusammenhang.

  3. Kirchensteuer - eine Stellvertreterdebatte über die Rolle der Kirchen
    Wer die Kirchensteuer abschaffen will, muss sich klar machen, dass dies die Kirchen und auch ihre Rolle in der Gesellschaft verändern würde.  Die Debatte um die Kirchensteuer ist in Wahrheit eine Debatte über die Rolle der Kirchen in der Gesellschaft. Gerne wird dabei auf amerikanische Gemeinden und Kirchen verwiesen und ihre vermeintlich höhere Attraktivität. Abgesehen davon, dass in diesen Gemeinden das Geld oft eine sehr viel bedeutendere Rolle spielt als in unseren Gemeinden, ist – gesamtgesellschaftlich betrachtet – die von den Kirchen für die Gesellschaft erbrachte Leistung nicht mit dem vergleichbar, was wir als Kirche leisten können. Ich persönlich halte die Kirchensteuer für das bessere Prinzip – für unsere Mitglieder, für die wir – unabhängig von dem Beitrag, den sie persönlich leisten – da sein können, aber auch für unsere Mitarbeitenden und die mittel- und langfristige Übernahme von gesellschaftlichen Aufgaben. 

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