Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Neuer Leitfaden für Gemeindearbeit

Taufe, Trauung und noch viel mehr Leben

Wilhelmine Wulff - All Silhouettes /pixelio.deFamilienbildFamilienbild

Fast ein Jahrzehnt intensive Arbeit sind abgeschlossen: Für Gemeinden gilt in kürze eine neue Orientierungshilfe, die unter anderem Taufen, Trauungen und Bestattungen regelt. Die so genannte Lebensordnung ersetzt 60 Jahre alte Vorschriften und will vor allem die Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert ernst nehmen.

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EKHN/RahnSynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (2.v.r.) Synodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (2.v.r.)

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ihren Gemeinden einen neuen Leitfaden für die Praxisarbeit gegeben. Das hat die Synode der EKHN bei einer Sondertagung in Darmstadt beschlossen. Die so genannte Lebensordnung gibt vor allem Gestaltungshinweise für Amtshandlungen wie Taufe, Trauung oder Bestattung. Das reicht vom Vorschlag, sich stärker den Musikwünschen von Angehörigen bei Trauerfeiern zu öffnen bis zur Ermutigung, auch Nichtmitglieder oder Ausgetretene weiter zu kirchlichen Veranstaltungen einzuladen.

Segnung weitgehend mit Trauung gleichgestellt

Zudem werden religiöse Feiern mit anderen Religionen befürwortet. Schließlich wurde auch die seit über zehn Jahren in der EKHN bereits mögliche Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgewertet. Die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren sollen nach dem Willen des Kirchenparlaments mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt werden. Sie können nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden.

Beschlossen wurde die neue Lebensordnung nach einer intensiven Debatte und mit überwältigender Mehrheit. Von den 134 Kirchenvertreterinnen und -Vertretern der Sonder-Synode in Darmstadt stimmten nur drei dagegen. Zwei enthielten sich bei der Abstimmung.

Kirchenpräsident: Anregung - aber kein Lexikon

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, würdigte den neuen Leitfaden für die Gemeinden als „guten und orientierenden Text“. Die Ordnung soll nach Worten Jungs dabei „gerade kein Lexikon oder gar Gesetzbuch für alle Einzelfälle der Gemeindearbeit sein“. Vielmehr soll sie „zur sensiblen Wahrnehmung, zur theologischen Klärung und verantwortlichem Handeln“ anregen. „Die Lebensordnung bringt ins Bewusstsein, dass es permanent nötig ist, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen, sie biblisch-theologisch zu klären, um dann daraus Folgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen“, so Jung.

Präses: Mit neuem Text Geschichte geschrieben

Der Präses der Kirchensynode, Dr. Ulrich Oelschläger, bezeichnete die zurückliegende Sonder-Synode als „Höhepunkt in dieser Wahlperiode“. Das Kirchenparlament habe „Geschichte geschrieben und nach langer und guter Vorarbeit einen Text verabschiedet, der neben der Kirchenordnung zu den wichtigsten Arbeitsgrundlagen in unser Kirche gehört“. Die neue Ordnung biete vor allen den Ehrenamtlichen in der Kirche Hilfe und Orientierung. Dabei sei die „sachlich und engagiert geführte Debatte, die auch den Respekt gegenüber anders Denkenden nicht vermissen ließ, ebenso zu würdigen wie der entstandene Text“. Mit der weitgehenden Gleichstellung der Segnung Gleichgeschlechtlicher mit der Trauung, der Integration neuer Bestattungsformen, mit Empfehlungen für Gottesdienste im Rahmen des jüdisch-christlichen Dialogs reagiere die Ordnung vor allem auf eine neue Lebenswirklichkeit, erklärte Oelschläger. Die alten Regelungen waren zum Teil über 50 Jahre alt.

Umfangreicher Beteiligungsprozess über zehn Jahre

An der rund 40 Seiten umfassenden Neufassung der „Ordnung für das kirchliche Leben in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ wurde fast ein Jahrzehnt gearbeitet. Sie ersetzt Regelungen, die zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahre 1962 stammen. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess hatten sich neben einer Kommission der Kirchenleitung und den Ausschüssen der Kirchensynode unter anderem auch Universitätstheologen sowie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden und elf Pfarrkonvente beteiligt. Zielgruppe des neuen Textes sind nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch die ehrenamtlich arbeitenden Kirchenvorstände und interessierte Kirchenmitglieder.

Die Evangelishe Kirche in Deutschland (EKD) hat zuletzt ebenfalls eine neue Orientierungshilfe rund um das Thema Familie herausgegeben. Mehr www.ekd.de/orientierungshilfe-familie

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