Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirche, Handwerk und Gewerkschaft

Religionsunterricht: „Menschen stärken, Leben erschließen“

Esther StoschReligionsunterricht christlich

Es ist ein Glaubensbekenntnis für den Religionsunterricht an Berufsschulen in Hessen: Gemeinsam haben Kirchen, Gewerkschaften und Handwerkskammern eine Erklärung für das Fach unterzeichnet, das „Persönlichkeiten stärkt und Lebensmöglichkeiten erschließt".

Wiesbaden, 15. Dezember 2014. Vertreter von Handwerk, Gewerkschaft und den beiden großen christlichen Kirchen in Hessen haben in Wiesbaden eine „Gemeinsame Erklärung zum Religionsunterricht an Berufsschulen“ unterzeichnet. Sie bekennen sich darin zu einem konfessionellen Religionsunterricht in ökumenischer Offenheit als wichtigem Bestandteil beruflicher Bildung. Damit setzen die Unterzeichner ein wichtiges Zeichen, um die Bedeutung des Religionsunterrichts an hessischen Berufsschulen hervorzuheben. Als wesentliche Aspekte für einen zukunftsorientierten Religionsunterricht an hessischen Berufsschulen bezeichneten sie die  „Förderung von personalen, sozialen und fachlichen Kompetenzen, die Stärkung der Entwicklung einer religionsmündigen Persönlichkeit, die Erschließung von sinnstiftenden Lebensmöglichkeiten und die Verbindung von religionsfachlicher und berufsfachlicher Bildung“.

Mit Religion Schlüsselqualifikationen vermitteln  

Die Katholischen Bistümer und die Evangelischen Kirchen in Hessen sehen gemeinsam mit dem hessischen Handwerk und dem DGB Hessen-Thüringen im Religionsunterricht an der Berufsschule eine notwendige und unverzichtbare Aufgabe. „Wer für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen eintritt, trägt damit auch Sorge für das Recht der jungen Generation auf Anerkennung und eine sinnerfüllte Zukunft in der Gesellschaft“, so die Unterzeichner. Sie unterstützen dabei einen Religionsunterricht an Berufsschulen, der durch die Vermittlung religionsfachlicher Kompetenzen auch personale, gesellschaftliche, soziale, ökologische und ökonomisch bedeutsame Schlüsselqualifikationen vermittelt. Kirchen, Handwerk und Gewerkschaft treten deshalb dafür ein, alle Möglichkeiten zu nutzen, die eine vollständige Abdeckung des Religionsunterrichts an den Berufsschulen mit ausgebildetem Fachpersonal sicherstellen. Sie begrüßen Bestrebungen, mit gleichem Anspruch Religionsunterricht für andere anerkannte Religionsgemeinschaften einzurichten.

Breites Bündnis für den Religionsunterricht an Berufsschulen

Unterzeichnet wurde die Erklärung von Bischof Heinz-Josef Algermissen, Fulda; Bischof Martin Hein, Kassel; Weihbischof Manfred Grothe, Limburg; Kardinal Karl Lehmann, Mainz; Kirchenpräsident Volker Jung, Darmstadt; Erzbischof Hans-Josef Becker, Paderborn; Präses Manfred Rekowski, Düsseldorf; Geschäftsführender Vorstand Stefan Körzell, DGB Hessen-Thüringen; Präsident Bernd Ehinger und Geschäftsführer Harald Brandes,  Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern. 

Über 190.000 Schülerinnen und Schüler im Unterricht

In Hessen besuchten im Schuljahr 2013/14 etwa 190.000 Schülerinnen und Schüler berufsbildende Schulen. Etwa 117.000 gehörten einer der beiden großen christlichen Kirchen an. Knapp die Hälfte von ihnen nahm am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teil und wurde dabei von rund 630 Religionslehrkräften unterrichtet.

Dokumentation
Gesamter Text der Erklärung hier als Download verfügbar:
http://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/bilder/pressemitteilungen/2014/Gemeinsame_Erklaerung_zum_RU_Endfassung.pdf

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