Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Frühjahrssynode 2018

Zusammenarbeit von Gemeinden wird leichter

Steffen Edlinger

Die hessen-nassauische Kirche macht Kooperationen zwischen Gemeinden leichter. Dazu gibt es jetzt ein spezielles Gesetz zur Förderung regionaler Zusammenarbeit.

Die hessen-nassauische Kirche eröffnet ihren Gemeinden ab dem kommenden Jahr neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit. Ein umfangreiches Regelwerk lässt flexible Kooperationsformen zu, die die Gemeinden zur gemeinsamen Gestaltung des kirchlichen Lebens nach ihren Bedürfnissen anpassen können. Das beschloss die in Frankfurt am Main tagende Synode am Freitagabend (27. April) mit großer Mehrheit. Das Gesetz zur Förderung von regionalen Zusammenschlüssen sieht neben den bereits bekannten Formen der pfarramtlichen Verbindung und der Arbeitsgemeinschaft auch besondere Kooperationsräume für den Pfarrdienst vor.

Möglich sind jetzt auch übergreifende Zusammenschlüsse zu einer Gesamtkirchengemeinde, in der die Ortsgemeinden ihre Namen und gewünschte Zuständigkeiten beibehalten können. Dabei können unter dem Dach einer gemeinsamen, neu gebildeten Kirchengemeinde die Vorteile einer schlanken Gremienstruktur mit dem Erhalt örtlicher Identität kombiniert werden. Denkbar sind schließlich weiterhin auch Kirchliche Verbände, denen bestimmte Aufgaben von Gemeinden übertragen werden können wie etwa die Liegenschaftsverwaltung oder die Finanz- und Personalverantwortung. Anreize zur stärkeren Zusammenarbeit will die Kirchenleitung zudem durch die Unterstützung gemeinsamer Gemeindebüros setzten.

Das Gesetz, das  am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ist als Entwurf, der nun mit einigen Detailänderungen verabschiedet wurde, hier bereits abrufbar: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38338.pdf

 

 

Frankfurt, 28. April 2018          verantwortlich: Volker Rahn, Pressesprecher

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