Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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EM 2024

Gemeinsam Fußball schauen

Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM - bei Fußballfans steigt die Vorfreude. Lange Sommernächte mit Freunden und Bekannten bei kühlen Getränken - und hoffentlich viel Torjubel! In Eschenburg-Eibelshausen werden alle Spiele mit deutscher Beteiligung im Gemeindehaus gezeigt.

Bildergalerie

 

Zu einem Public Viewing der EM-Spiele der deutschen Mannschaft lädt der CVJM Eibelshausen in das Evangelische Gemeindehaus Eibelshausen (Eiershäuser Straße 14) ein.

 

» Die Termine zur Gruppenphase sind

Freitag, 14. Juni um 21 Uhr;

Mittwoch, 19. Juni um 18 Uhr und

Sonntag, 23. Juni um 20 Uhr.

 

Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Spielbeginn. Kinder unter 12 Jahren sind in Begleitung Erwachsener gern gesehen. Der Eintritt ist frei!

 

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Hintergrund: Was bei "Public viewing" zu beachten ist

Die Fußball-Europameisterschaft beginnt in Kürze, und viele Vereine überlegen, die Spiele gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Freunden und Unterstützern zu schauen. Public Viewing hat sich – spätestens seit dem Sommermärchen 2006 und dem WM-Gewinn 2014 – auch in Deutschland etabliert.

Leider tauchen hierzu immer wieder „Stolpersteine“ für die Vereine auf, die zu Problemen führen können. Der Lahn-Dill-Kreis hat dazu einen sehr informativen Flyer entworfen, den wir hiermit weiterleiten.

Grundsätzlich unterliegen Public-Viewing-Veranstaltungen einer besonderen Lizenz des Veranstalters. Im Falle der EURO 2024 ist das die europäische Fußball-Union UEFA. Das heißt: Wer ein „Public Viewing“ plant, muss eine Lizenz bei der UEFA beantragen. Die Ausnahme von dieser Lizenz-Verpflichtung betrifft öffentliche Übertragungen, die als „kleinere Veranstaltungen“ gelten. Hierzu zählen Veranstaltungen, bei der zu keinem Zeitpunkt der Übertragung die maximale Kapazität von 300 Personen überschritten wird. Außerdem darf es keine kommerziellen Aktivitäten wie die Erhebung eines Eintrittsgeldes oder die Einbindung von Sponsoren geben. Erlaubt sind dagegen der Verkauf von Speisen und Getränken.

» Alle weiteren Infos im Flyer des Lahn-Dill-Kreises.

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