Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Regierung soll Abstimmung in Deutschland nicht zulassen

Kirchensynode: Referendum zu Todesstrafe verhindern

EyeJoy/istockphoto.comDie Todesstrafe in den USA gehört zu international umstrittenen Rechten in den Vereinigten Staaten. Es gibt auch hier immer wieder Proteste gegen die Vollstreckung. In den USA haben 19 Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft, nun überlegt die Türkei die Todesstrafe wieder einzuführen.

Die hessen-nassauische Kirchensynode hat sich am Donnerstagabend (4. Mai) in Frankfurt entschieden dagegen gewandt, eine Abstimmung zu Einführung der Todesstrafe in der Türkei auch für türkische Staatsbürger in Deutschland möglich zu machen.

Die 140 Delegierten des Kirchenparlamentes forderten die Bundesregierung in einer Resolution dazu auf, eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei in Deutschland nicht zuzulassen. Zudem sollten alle Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden keine Versammlungen genehmigen, in denen für die Wiedereinführung der Todesstrafe geworben wird. Die Bundesregierung solle daneben an die Regierung der Türkei zu appellieren, eine solche Abstimmung überhaupt nicht durchzuführen. Der Beschluss zur Resolution fiel einstimmig. 

Ethisch unverantwortlich

Der Präses der Kirchensynode, Ulrich Oelschläger erklärte, dass die evangelische Kirche aus ethischen Gründen grundsätzlich gegen die Todesstrafe und deren Vollstreckung in allen Ländern sei. „Das Gebot, du sollst nicht töten, ist ein zentraler Glaubenssatz und gilt auch für jedes staatliche Handeln“, so Oelschläger. Er bezeichnete es zudem „als besonders abstoßend“, dass gegenwärtig vermehrt Hinrichtungen in den USA stattfinden sollen, bevor die Wirksamkeit des zur Vollstreckung eingesetzten Giftes verfällt.

 

Wortlaut der Resolution

Resolution der Zwölften Kirchensynode der EKHN bei ihrer 3. Tagung vom 4. – 6.5.2017 in Frankfurt am Main

gegen die Durchführung eines Referendums zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei auf dem Gebiet der der Bundesrepublik Deutschland

Die Synode der EKHN fordert die Bundesregierung auf, eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei in Deutschland nicht zuzulassen. Zudem sollten alle Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden keine Versammlungen genehmigen, in denen für die Wiedereinführung der Todesstrafe geworben wird. Die Bundesregierung fordern wir überdies auf, an die Regierung der Türkei zu appellieren, eine solche Abstimmung überhaupt nicht durchzuführen.

Darmstadt, 4. Mai April 2017               Verantwortlich: Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher

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