Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Gegen staatliche „Glaubensprüfungen“ bei Flüchtlingen

Scharfer Protest von Kirchensynode gegen Asylpraxis

istockphoto, Joel CarilletDiese kurdische Familie aus Syrien ist im Oktober 2015 auf der griechischen Insel Lesbos mit einem Boot aus der Türkei angkommen

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am 4. Mai die gegenwärtige Asylpraxis in Deutschland scharf kritisiert und von den politisch Verantwortlichen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Wahlkampfes ein Umdenken gefordert.

Mit „Sorge und Unverständnis“ nehmen die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Kirchengremiums die aktuelle Entwicklung der politischen Debatten über Flüchtlinge und das behördliche Handeln wahr. Zunehmend stünden Abschiebung und Rückkehr im Vordergrund. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen in der Bundes- und Landespolitik dazu auf, ihr Hauptaugenmerk wieder auf die dringend notwendige Integration neu Ankommender in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft zu legen“, heißt es in dem Text.

 

Taufe akzeptieren

Zudem seien zuletzt auch religiöse Kernfragen wie die Bedeutung der Taufe durch staatliches Handeln berührt worden. So protestierten die Synodalen „aufs Schärfste“ dagegen, dass bei Asylanträgen die Taufe von Flüchtlingen in evangelischen Kirchengemeinden zunehmend als „asyltaktische Entscheidung“ bewertet werde. Dabei prüfe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beispielsweise durch Abfragen der Anzahl von Gottesdienstbesuchen die Verbindlichkeit der Entscheidung, zum evangelischen Glauben überzutreten. Eine generelle „Prüfung“ des aus der Taufe hervorgehenden Glaubens sei nach evangelischem Verständnis aber nicht möglich. Sie verstoße überdies gegen das Grundgesetz, das die  Unverletzlichkeit und Freiheit des Glaubens festschreibe, heißt es in der Kundgebung. Die Synodalen forderten die Behörden dazu auf, „die Taufe und ihre kirchliche Verbindlichkeit zu achten“. Staatliche „Glaubensprüfungen“ seien nicht akzeptabel.

 

Familienzusammenführung ermöglichen

Zudem setzten sich die Synodalen in der Resolution mit dem Titel „Gegen Glaubensprüfungen durch den Staat und für eine Integration, die den Namen verdient“ für eine leichtere Zusammenführung von Familien Geflüchteter ein. Die gegenwärtig restriktiven Regelungen führten dazu, „dass zurück gebliebene Familienangehörige sich immer öfter sogar mit kleinen Kindern auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer“ begeben müssten. Zudem erschwerte die Beeinträchtigung von  Familienzusammenführungen die Integration.

 

Abschiebungen verhindern

Darüber hinaus sprach sich die Synode gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus. Die Sicherheitslage in dem Land sei „prekär und unvorhersehbar" und verschlechtere sich „ständig dramatisch“. Die Menschenrechtslage bleibe besorgniserregend. Die Synode forderte „die Öffnung der Integrationsangebote für afghanische Asylsuchende, die ihnen wegen angeblich schlechter Bleibeperspektive bisher verschlossen sind“. Schließlich kritisierte das Gremium auch die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur Änderung der Dublin-Verordnung. Die Änderungen würden bei einer Umsetzung die Situation für Geflüchtete noch weiter verschärfen. So sollen unter anderem künftig auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Länder abgeschoben werden können, über die sie nach Deutschland gekommen sind. 

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