Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

EU-Wahl

Nicht alle betreuten Menschen werden wählen können

ia64/gettyimages.deWer als betreuter Mensch jetzt wählen darf und wählen will, muss noch einige Hürden nehmen, bis er wirklich wählen kann

Betreute Menschen dürfen erstmals bei der Europawahl ihr Kreuz machen. Doch bis dahin sind trotz der grundsätzlichen Wahlerlaubnis noch einige Hürden zu nehmen.

Der Bundesverband der Berufsbetreuer geht davon aus, dass nicht alle rechtlich betreuten Erwachsenen bei der EU-Wahl am 26. Mai tatsächlich wählen können. Laut Verbandschef Thorsten Becker müssten die Betreuer die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse fristgerecht beantragen. Und auch die lokalen Behörden müssten ihre Aufgaben erledigen: „Dafür ist nicht viel Zeit geblieben.“

„Dennoch ist die Entscheidung aus Karlsruhe auch als Signal sehr zu begrüßen“

Der Diplom-Pädagoge begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April, den in allen rechtlichen Angelegenheiten betreuten Personen die Teilnahme an der Wahl des EU-Parlaments zu ermöglichen. „Wenn eine Situation, wie der Wahlausschluss, verfassungswidrig ist, dann muss das schnellstens beseitigt werden. Das sind wir den rund 80.000 Personen schuldig.“ Wenn einige Kommunen das nun rein technisch nicht mehr rechtzeitig hinbekämen, dann sei das bedauerlich. „Dennoch ist die Entscheidung aus Karlsruhe auch als Signal sehr zu begrüßen“, sagte Becker.

Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis

Wer als betreuter Mensch wählen wolle, müsse zuerst einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis stellen. Dabei bräuchten viele Betroffene bereits Unterstützung ihrer Betreuer, „denn sie wissen ja meist gar nicht, wie das zu machen ist“. Er gehe nicht davon aus, dass das die Ämter von sich aus machen. „Im Einzelfall mag das vielleicht so sein, flächendeckend aber sicher nicht.“

Assistenz für Wahl organisieren

Für die eigentliche Wahl müssten die Betreuer oft eine Assistenz organisieren, die dann vor Ort den Menschen begleite. Das übernähmen meist die Integrationsfachdienste. „Ganz ohne Probleme ist aber auch das nicht“, sagte Becker. Wenn kein Dienst vor Ort vorhanden sei oder die Kostenübernahme für diese Leistung noch unklar sei, werde es schwierig, hier Begleitung zur Wahl hinzubekommen. „Dann sollte eine Briefwahl in Betracht gezogen werden.“

„Das Kreuz muss aber jeder alleine machen“

Auch in diesem Fall gebe es bei Bedarf fachliche Unterstützung in der eigenen Wohnung oder der Wohneinrichtung. „Das Kreuz muss aber jeder alleine machen“, stellte der Verbandschef klar. Aufgabe des Betreuers könne es höchstens sein, ganz allgemein, ohne Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen, über die Wahl, die Parteien und die politische Landschaft zu informieren. „Und er hilft natürlich, die richtigen Umschläge zu verwenden, zu füllen und abzusenden.“

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top