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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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EKHN-Synode verabschiedet Resolution

Evangelische Kirche sieht Rechte von Flüchtlingen massiv in Gefahr

Quelle: Kathleen RetzarAndreas LipschPfarrer Andreas Lipsch ist der interkultureller Beauftragte der EKHN

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am Donnerstag in Frankfurt am Main an die politisch Verantwortlichen in Hessen und Rheinland-Pfalz appelliert, stärker für die Rechte Geflüchteter einzutreten.

Quelle: Kathleen RetzarVolker JungAuch der Kirchenpräsident hatte sich zur Flüchtlingsarbeit vor den Synodalen geäußert

In einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Positionspapier zur aktuellen Situation hält das mit einem Parlament vergleichbare Kirchengremium es für „dringend notwendig, sichere Wege und zusätzliche Aufnahmeprogramme für Schutzsuchende zu schaffen, Geflüchtete so schnell wie möglich in den Gemeinwesen zu integrieren, ihre Rechte zu stärken und die Menschrechte von Schutzsuchenden zu achten“. Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) sei die Zahl der weltweit schutz- und hilfsbedürftigen Menschen mit 74,8 Millionen so hoch ist wie niemals zuvor, begründet die Synode ihr neuerliches Engagement.

Flüchtlingsaufnahme in Kommunen

Die Erklärung mit dem Titel „Flüchtlinge aufnehmen und integrieren, Rechtsstaat stärken, Menschenrechte achten“ nimmt zunächst die Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz in den Blick. Dort seien zahlreiche Städte bereit, mehr Geflüchtete aufzunehmen als ihnen zugewiesen würden. Mindestens 1000 Flüchtlinge sollten in Hessen, mindestens 700 in Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Damit könne „sowohl Flüchtlingen im Rahmen des Resettlement eine Aufnahme ermöglicht werden wie  solchen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden“, heißt es in dem Papier. Zudem solle die Bereitschaft vieler Kommunen, zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen, gestärkt werden, indem eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene geschaffen wird. Zugleich sollten Flüchtlinge zügig auf die Kommunen verteilt werden und nicht zu lange in den Aufnahmeeinrichtungen bleiben, was derzeit Praxis sei, moniert die Synode. Dies erschwere die Integration.

Rechtsverletzungen bei Abschiebehaft

In dem Positionspapier zeigt sich die Synode zugleich „bestürzt darüber, dass bundesweit Hunderte von Menschen zu Unrecht in Abschiebungshaft genommen wurden, wie gerichtliche Überprüfungen ergeben haben“. Ein derart „skandalöser Umgang mit dem Freiheitsgrundrecht beschädigt das Ansehen des Rechtsstaates nachhaltig“, so die Resolution weiter. Die Delegierten appellierten an die betreffenden Gerichte, Anträge zur Haftabschiebung genau zu prüfen und „Abschiebungshaft nur in Ausnahmefällen zu verhängen  und an Grundrechten ausgerichtete Maßstäbe auch für Abschiebungshaftgefangene anzulegen“.

Unverständlicher Umgang mit Kirchenasyl

Unverständnis zeigt das Positionspapier auch für den derzeitigen Umgang mit dem Kirchenasyl. So sei eine Vereinbarung der Kirchen und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Kirchenasyl vom vergangenen Sommer „einseitig praktisch aufgekündigt“ worden. Habe das BAMF noch vor zwei Jahren die Mehrzahl der von Kirchengemeinden eingebrachten Härtefälle anerkannt, lehne es heute annähernd 100 Prozent ab. Die Synode bittet die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, sich mit Blick auf das BAMF „für eine an den Grund- und Menschenrechten orientierte Beurteilung von Härtefällen in Dublin-Verfahren einzusetzen“.

Familienleben weiter schützen

Schließlich bedauert die Synode in dem Papier, dass für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus der Familiennachzug als Rechtsanspruch ausgesetzt bleibt und nur engen Familienangehörigen in begrenztem Umfang eine Einreise ermöglicht werde. Die langen Trennungen der Familienmitglieder stellten eine „extrem hohe Belastung für die betroffenen Familien dar“. Entsprechend erneue die EKHN-Synode ihre Aufforderung an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Ausländerbehörden, den Familiennachzug für alle Schutzberechtigten, einschließlich subsidiär Geschützter, mit Vorrang zu ermöglichen und die dafür notwendigen Kapazitäten bereit zu stellen. 

Der Wortlaut der Resolution

Ein Hintergrundpapier zur Resolution ist hier abrufbar



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