Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kirchliches Verfassungsgericht

Ralf Köbler als neues Mitglied gewählt

EKHN

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am Freitag den Präsidenten des Landesgerichts Darmstädter, Ralf Köbler (58), einstimmig in das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) gewählt und vereidigt.

1960 in Darmstadt geboren und aufgewachsen, begann Köbler als Referendar am Landgericht Darmstadt und setzte seine Berufslaufbahn in Darmstadt als Staatsanwalt fort. Als Leiter der Abteilung I des Hessischen Ministeriums der Justiz setzte der promovierte Jurist sich maßgeblich für die Modernisierung der Rechtsprechung ein. Seit dem 1. August 2015 ist er 

Seit über 35 Jahren in der Kirche aktiv

Der Weg ins kirchliche Verfassungsgericht lag nach Worten Köblers nahe, engagiert er sich doch in seiner Freizeit seit über 35 Jahren an der Darmstädter Stadtkirche als Chorsänger, Kirchenvorsteher und Autor von Stadtkirchenkrimis. Deren Erlös kommt der Darmstädter Stadtkirche zu gute.

In seiner Vorstellung betonte Köbler, dass er sich darauf freue, seine 30jährige Berufserfahrung als Justizjurist im Kirchengericht einbringen zu können. Er fühle sich geehrt, für das Kirchengericht tätig zu sein. Die Verbundenheit zur Kirche habe es ihm leicht gemacht, sich für weiteres ehrenamtliches Engagement zu entscheiden. Das Kirchenrecht, als ganz eigene Rechtsform sei reizvoll.

Kirchliches Verfassungsgericht ist unabhängige Instanz

Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht arbeitet unabhängig und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Wartestand. Neuerdings kann es auch angerufen werden, um die Gültigkeit von Kirchenvorstandswahlen zu überprüfen. In den letzten anderthalb Jahrzehnten sind rund 120 Verfahren bei dem Kirchengericht eingegangen. Gut zwei Drittel davon konnten ohne eine streitige Entscheidung erledigt werden.

Derzeitiger Präsident des KVVG ist Winfried Schneider, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen.

 

Ein Foto von Ralf Köbler ist hier abrufbar (Quelle: EKHN) https://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/bilder/60_wir_uns_aufbau/synode/18/11_herbst/koebler_kvvg_18_quelle-ekhn_orig.JPG

 

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