Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Haushaltsplan vor der Synode – Rücklagenverwendung vertagt

Kirchenfinanzen: generationengerecht gestalten, Spielräume erhalten

Esther Stosch

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochnachmittag (28. November) die Debatte über den Haushalt für das Jahr 2019 eröffnet. Am Freitagnachmittag soll der Etat verabschiedet werden. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 700 Millionen Euro (2018: 655 Millionen Euro) vor.

Die um 45 Millionen Euro angewachsene Summe gegenüber dem Vorjahr ist die rechnerische Folge der Umstellung auf das sogenannte Bruttoprinzip bei den Pensionsleistungen und keine Ausweitung des Haushalts. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Etat insgesamt 340 Millionen Euro eingeplant. Rund 47 Millionen Euro an Eigenmitteln sind daneben unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für das Handlungsfeld Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Für den Erhalt der Gebäude sind fast 38 Millionen Euro Zuweisungen eingeplant. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 321 Millionen Euro.

Kirchensteuer auf tönernen Füßen

Prognostiziert werden in dem neuen Etat für das kommende Jahr 530 Millionen Euro an Einnahmen durch die Kirchensteuer. Erstmals seit langem steht im laufenden Haushalt dagegen der Planansatz von 510 Millionen Euro Kirchensteuern auf tönernen Füßen. Verantwortlich dafür sind vor allem nicht absehbare Rückzahlungsverpflichtungen für Steuereinnahmen der Vorjahre. Sondereffekte, die in den vergangenen Haushalten kurz vor Jahresschluss noch für überraschende Mehreinnahmen sorgten, bleiben diesmal voraussichtlich aus. Konsequent setzt der Finanzplan für 2019 schließlich darauf, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Das bereits beschlossene Einsparpaket von zehn Millionen Euro bis zum Jahr 2020 wird weiter umgesetzt.

Angespannte Haushaltslage in Zukunft

Der Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, rechnet mittelfristig durch zurückgehende Kirchensteuereinnahmen mit einer angespannten Haushaltslage. Er sprach sich deshalb für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ aus. Sie müsse aber auch aktuelle Belange berücksichtigen. „Natürlich wäre es für mich deutlich einfacher, eine Finanzdeckung alle zukünftigen Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen zu fordern und damit einen zusätzlichen Einsparungszwang für die aktuellen Haushalte zu verbinden“, sagte er. Es sei jedoch auch wichtig, einen „finanzpolitischen Spielraum“ zu erhalten, um etwa innovative Projekte zu fördern und den Herausforderungen für die EKHN in der Gegenwart gerecht zu werden.

Der EKHN-Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 steht hier zum Download bereit:

www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38213.pdf

Verwendung von Umstellungsrücklage auf Frühjahr vertagt

Mit Spannung war vor der Einbringung des Haushalts die Debatte über die Verwendung einer sogenannten Umstellungsrücklage in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet worden. Sie war vor drei Jahren bei der Umstellung von der kameralen zum kaufmännischen Rechnungswesen strukturell bedingt entstanden. Mit Blick auf eine notwendige Prioritätendebatte verschob die Synode die Entscheidung darüber auf die kommende Frühjahrstagung im Mai 2019. Die Kirchenleitung hatte in einem Entwurf vorgeschlagen, die Hälfte in einen Zukunftsfonds zu überführen, der dabei helfen soll, bevorstehende Herausforderungen zu meistern. Die zweite Hälfte sollte in einen Beihilfefonds fließen. Er soll dazu dienen, künftig auftretende Gesundheitskosten zu mildern, die bei Kirchenbeamtinnen- und beamten sowie Pfarrerinnen und Pfarrern teilweise von der Kirche getragen werden.

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