Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Rheinland-Pfalz

Rechnungshof bemängelt hohe Kosten in Behindertenwerkstätten

Albrecht E. Arnold/pixelio.deRheinland-Pfalz will die Ausgaben für Behindertenwerkstätten überprüfen

In Rheinland-Pfalz sollen die Behindertenwerkstätten zu viel Geld bekommen haben. In dem Bundesland gebe es bisher keine Überprüfung, wofür das Geld ausgegeben wird.

Nach Berechnungen des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs zahlen Land und Kommunen erheblich mehr Geld an die Träger von Behindertenwerkstätten als notwendig. Rechnungshof-Präsident Klaus Behnke bezifferte die vermeidbaren Mehrausgaben bei der Vorstellung seines Jahresberichts am Dienstag in Mainz auf 30 Millionen Euro jährlich. Rheinland-Pfalz bleibe das einzige Bundesland ohne eine Rahmenvereinbarung, in der Leistungen, Entgelte und Prüfrechte geregelt werden.

In der Vergangenheit habe sich das Land darauf beschränkt, den Forderungen der Träger nach höheren Entgelten nachzukommen, kritisierte Behnke: „Es wurden bislang noch nie Prüfungen vorgenommen, wie die Werkstätten dieses Geld ausgeben.“ Eine Überprüfung der geleisteten Zahlungen sei auch deswegen nötig, weil 17 der geprüften Träger von Werkstätten schon über Gewinnrücklagen von mehr als 200 Millionen Euro verfügten.

Die mit den Trägern der Werkstätten ausgehandelten, sogenannten Fallkosten für die Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten liegen nach Erkenntnissen des Rechnungshofs mit 16.800 Euro pro Person in Rheinland-Pfalz deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 13.800 Euro. Grund dafür sei, dass in Rheinland-Pfalz auch Leistungen wie Fahrdienste und solche Personalkosten erstattet würden, die in anderen Ländern aus den Produktionserlösen der Werkstätten gedeckt werden müssten.

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