Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Synode II

Gemeinden rücken zusammen

Becker-von Wolff

Die 36 Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat an der Dill werden ab Anfang 2024 in fünf Nachbarschaftsräumen das kirchliche Leben gestalten. Das besagt der mehrheitliche Beschluss der Dekanats-Synode, die am Samstag in Eibelshausen zu ihrer Herbsttagung zusammenkam.

Karte EKHN/Grafik: Becker-von Wolff

56 von 63 stimmberechtigten Synodalen sagten Ja zu der Vorlage des Dekanatssynodalvorstands, die auf Basis der Vorschläge und Absichtserklärungen aus den Kirchengemeinden erstellt und zur Frühjahrssynode am 25. März 2023 in Siegbach vorgestellt wurde.

Zuvor wurde noch ein Antrag der Kirchengemeinde Dillbrecht diskutiert: Der Vorschlag, die Zugehörigkeit der Kirchengemeinden im Raum Haiger und in der Struth in zwei separaten Nachbarschaftsräumen zu ordnen, wurde nach erfolgter Debatte mehrheitlich abgelehnt. Dekan Andree Best sagte, die Nachbarschaftsräume benötigen eine bestimmte Größe an Gemeindegliedern. Die gewünschte Veränderung im Haigerer Raum sei so zahlenmäßig nicht zukunftsfähig.  

Mit der Entscheidung von fünf Nachbarschaftsräumen hat das Evangelische Dekanat an der Dill die erste Etappe im Reformprozess ekhn2030 zurückgelegt. Nun kommen weitere Detailfragen auf die Gemeinden und die Gemeindevertreter zu.

Dekan Andree Best sagte, der vorgegebene Zeitrahmen im sogenannten Transformationsprozess sei eng getaktet. Er lud ein, sich gemeinsam auf den Weg der Veränderung zu begeben und die Chancen zur Gestaltung zu nutzen.

Bis zur Herbstssynode 2024 soll der Dekanatssollstellenplan stehen, sagte Pfarrer Andrre Best. Bis zur Herbstsynode 2025 folgt ein Beschluss über den Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplan. Zudem sollen bis zum 30. Juni 2026 die Rechtsformen der Gemeinden in den neuen Nachbarschaftsräumen endgültig festgelegt sein. Dekan Andree Best kündigte an, für die Gemeinden links und rechts der Dill werde es weitere Hilfestellungen geben. Die Entscheidungen müssten aber die Gemeinden am Ort treffen.

» Alle wichtigen Informationen zum Transformastionsprozess werden auf der Dekanats-Webseite aufgelistet unter https://ev-dill.de/dekanat/ekhn2030.html  

» Am 15. November 2023 findet für alle Kirchenvorstandsmitglieder um 18.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Herbornseelbach eine zweite Informationsveranstaltung zu EKHN2030 statt. Diesmal ist Johannes Slemann zu Gast, der über die möglichen Rechtsformen der Gemeinden informiert.

» Dr. Johannes Geng, der als Gast an der Synodentagung teilnahm, sagte zu für Beratungen in den Kirchenvorständen und in den Nachbarschaftsräumen weiterhin zur Verfügung zu stehen.
Kontakt: Dr. Johannes Geng, Mobil: 0151 – 239 335 31, E-Mail: Johannes.Geng@ekhn.de

 

Hintergrund EKHN2030

Vor dem Hintergrund sinkender Mitgliederzahlen wird es bis 2030 auch weniger Pfarrstellen im Dekanat geben. Diese Reduktion geht in zwei Stufen vor sich, die 2028 und 2030 greifen. Zur Erhaltung des breiten kirchlichen Angebots in den Gemeinden sieht der Prozess ekhn2030 die Einrichtung von sogenannten Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen vor, deren Größe sich an der Zahl der Kirchenmitglieder orientiert.

Ein Verkündigungsteam soll jedoch mindestens vier Vollzeitstellen haben, von denen drei Pfarrstellen sein müssen. Weiter arbeiten im Team Musiker oder Musikerinnen und/oder Gemeindepädagogen oder Gemeindepädagoginnen. Während bei den Pfarrstellen gekürzt werden muss, bleiben die Gemeindepädagogen- und Musikerstellen im aktuellen Umfang erhalten.

 

 

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