Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Synode überarbeitet Gebrauchsanleitung für die kirchliche Praxis / Entscheidung 2012 zu erwarten

Neue Lebensordnung vorgelegt

Volker Rahn

Frankfurt, 24. November 2011. Auf ihrer Tagung in Frankfurt hat die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Donnerstag eine neue Lebensordnung diskutiert.

Dabei handelt es sich um eine Beschreibung von Standards für Amtshandlungen wie Taufe, Trauung und Bestattung sowie für Gottesdienste, Konfirmationen und das Abendmahl sowie Regelungen rund um die Kirchenmitgliedschaft, gewissermaßen eine Gebrauchsanleitung für die kirchliche Praxis. Die derzeit gültige Lebensordnung stammt aus dem Jahr 1961 und wurde bislang nur abschnittsweise überarbeitet. Der nun vorliegende Entwurf ist von einer Kommission unter Leitung von Oberkirchenrätin Christine Noschka, Dezernentin für Kirchliche Dienste in der Kirchenverwaltung, in einem mehrjährigen Prozess völlig neu konzipiert worden. Daran haben sich Universitätstheologen ebenso beteiligt wie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden, elf Pfarrkonvente und Einzelpersonen.

Regelungen für die aktuelle Lebenswirklichkeit

Das Ergebnis sind Regelungen, die die evangelische Tradition ernst nehmen und sich zugleich auf die aktuelle Lebenswirklichkeit sowie auf moderne Wünsche beziehen. Dem Entwurf zufolge sollen viele altbekannte Regelungen beibehalten werden. Einzelnes soll sich allerdings ändern können. Geöffnet werden soll die Praxis der Taufen. Sie sollen demnach zwar immer noch in der Regel im Gottesdienst in Kirchen stattfinden, können aber auch an Flüssen oder Seen gefeiert werden. Neu eingearbeitet wurde in die Lebensordnung der Beschluss der Neunten Kirchensynode vom Dezember 2002, die Segnung von standesamtlich eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften betreffend. Sie werden nun neben der Trauung aufgeführt, die Abläufe sollen weitgehend gleichgestellt werden. Einzelne Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeinden können eine Segenshandlung aber weiterhin aus Gewissensgründen vor Ort ablehnen. Zudem werden Menschen, die einem anderen Glauben angehören oder aus der Kirche ausgetreten sind, ausdrücklich ermuntert, die Angebote der evangelischen Kirche wahrzunehmen.

Zielgruppe des Textes sind nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch die ehrenamtlich arbeitenden Kirchenvorstände und interessierte Laien. Dem kommt die allgemein verständliche Sprache ebenso entgegen wie die klare Gliederung der einzelnen Kapitel in drei Abschnitten. Sie schildern zunächst aktuelle kirchliche Herausforderungen, dann bieten sie biblisch-theologische Orientierungen an und entwickeln daraus Richtlinien für die Praxis. Anders als die 50 Jahre alten Regelungen, die lediglich einen Orientierungsrahmen bildeten, soll die neue Kirchenordnung verbindlich gelten. Die Lebensordnung hat Gesetzesrang und wurde in erster Lesung beraten. In der Debatte wurden zahlreiche Einzelfragen diskutiert, unter anderem über den Status der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die Gestaltung des Abendmahls, der Taufe, die Bedeutung der Ehe und des Gebets. Die Debatte wird auf den kommenden Tagungen in der zweiten Lesung weiter geführt. Mit einer Entscheidung ist im Rahmen der dritten Lesung nicht vor Herbst 2012 zu rechnen.


Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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