Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Orientierender Text, der Gemeinden anregen soll

Neue Lebensordnung tritt im August in Kraft

Volker RahnAusschnitt aus der Lebensordnung: Intensive Arbeit am TextAusschnitt aus der Lebensordnung: Intensive Arbeit am Text

Die neue Fassung der Lebensordnung steht bereits zum Download und als spezielle mobile Anwendung bereit. Sie gilt ab dem 1. August.

Die aktualisierte Fassung der neuen Lebensordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist jetzt im Internet und als mobile Anwendung abrufbar (oben rechts auf dieser Seite). Die Änderungen der zurückliegenden Sonder-Synode zu dem Leitfaden für die Gemeindepraxis bei Amtshandlungen wie Taufe, Trauung oder Bestattungen wurden bereits eingearbeitet. Sie gilt ab August 2013. Offen ist noch die Frage aus der zurückliegenden Synodaldebatte, ob die Segnung eingetragener Lebensparterschaften auch als Trauung zu bezeichnen ist. Darüber wird noch beraten. Möglicherweise kann es dann noch einmal zu Textänderungen kommen.

Kirchenprogramm KIrA wird im Lauf des August angepasst

Ganz wichtig für die Gemeidepraxis: Derzeit wird die Kirchenbuchordnung und das Gemeindeprogramm "KIrA" noch an die Neuregelungen angepasst. Voraussichtlich lassen sich zum Stichtag 1. August deshalb Segnungen von gleichgeschlechtlichen Parterschaften noch nicht eintragen. Gemeinden werden gebeten, entsprechende Amtshandlungen zu sammeln und später einzugeben. Ende August soll dies dann technisch möglich sein.

Ordnung soll Diskussion anregen

Gleichzeitig werden Materialien für Gemeinden und Interessierte erarbeitet, die dazu anregen sollen, sich mit der neuen Lebensordnung vertieft auseinanderzusetzen. Ein Ziel des Leitfadens ist es auch, zu Diskussionen in Kirchenvorständen anzuregen und Gemeinden mehr mut zu machen, sich der Lebenswirklichkeit der Menschen auf Basis der evangelischen Traditionen zu stellen.

Den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, würdigte die neue Lebensordnung für die Gemeinden als „guten und orientierenden Text“. Die Ordnung soll nach Worten Jungs dabei „gerade kein Lexikon oder gar Gesetzbuch für alle Einzelfälle der Gemeindearbeit sein“. Vielmehr soll sie „zur sensiblen Wahrnehmung, zur theologischen Klärung und verantwortlichem Handeln“ anregen. „Die Lebensordnung bringt ins Bewusstsein, dass es permanent nötig ist, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen, sie biblisch-theologisch zu klären, um dann daraus Folgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen“, so Jung.

Fast zehn Jahre Arbeit abgeschlossen

An der rund 40 Seiten umfassenden Neufassung der „Ordnung für das kirchliche Leben in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ wurde fast ein Jahrzehnt gearbeitet. Sie ersetzt Regelungen, die zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahre 1962 stammen. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess hatten sich neben einer Kommission der Kirchenleitung und den Ausschüssen der Kirchensynode unter anderem auch Universitätstheologen sowie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden und elf Pfarrkonvente beteiligt.

Die neue Fassung der Lebensordnung steht bereits zum Download und für mobile Anwendungen bereit (rechts oben).

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