Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Frühjahrssynode 2015

Synode gedenkt der Opfer des Völkermords an Armeniern

Esther StoschDie Synode tagt im Frankfurter Dominikanerkloster

EKHN-Präses Ulrich Oelschläger erinnert auch an die Mitschuld Deutschlands beim millionenfachen Mord an Christen vor 100 Jahren.

Darmstadt, 24. April 2015. Mit einem Appell, die Gräueltaten an dem armenischen Volk nicht zu vergessen und Schweigeminuten während des Glockengeläuts in der Frankfurter Innenstadt hat die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Freitagnachmittag an den Beginn des Völkermords vor 100 Jahren erinnert. Am 24. April 1915 begann die Verfolgung christlicher Bevölkerungsgruppen in der damaligen Türkei. Zwischen 1915 und 1919 wurden nach Schätzungen über eine Million christliche Armenier und fast eine halbe Million assyrischer, chaldäischer und griechisch‐orthodoxer Christen bei Massakern, Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen getötet.

Der Präses der EKHN-Synode, Dr. Ulrich Oelschläger, erinnerte auch an die Mitverantwortung Deutschlands, dessen Bündnispartner die frühere Türkei im Ersten Weltkrieg war. „Verantwortliche Politiker, Diplomaten und Militärs des deutschen Kaiserreichs wussten Bescheid, unternahmen damals aber nichts, um die osmanischen Bündnispartner nicht zu verärgern“, so Oelschläger. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es „bis heute in der Türkei nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, über den Völkermord an den Armeniern zu diskutieren“. Die Bezeichnung der Ereignisse als Völkermord gelte nach der türkischen Verfassung noch immer als „Schmähung des Türkentums“.

Bereits Anfang April hatten der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung und der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Martin Hein ihre Gemeinden in einem Brief aufgefordert, an den Völkermord vor 100 Jahren mit Andachten und Glockengeläut zu erinnern. Jung und Hein kritisierten in dem Rundbrief an die rund 2000 evangelischen Gemeinden in beiden Kirchen auch den Umgang der heutigen türkischen Regierung mit dem Genozid. Bislang sei eine „offene Diskussion dieses Völkermordes in der Türkei gemäß der türkischen Verfassung verboten“. Sie begrüßten zugleich das Bekenntnis des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2005 zu Deutschlands Mitschuld und „erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich bei ihren Verhandlungen mit der Türkei für eine Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern einsetzt und diese zu einer Bedingung für einen EU-Beitritt macht“.

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