Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Frühjahssynode 2015

„Umdenken und Umkehr in Flüchtlingspolitik“

guenterguni/istockphoto.comFlüchtlinge eingepfercht auf einem BootFlüchtlinge eingepfercht auf einem Boot

Die hessen-nassauische Kirchensynode fordert mehr politische Verantwortung in der EU in Sachen Flüchtlinge.

Frankfurt a.M., 23. April 2015. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstagnachmittag ein Umdenken in der europäischen Flüchtlingspolitik angemahnt. In einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution forderte das „Kirchenparlament“ Europa und Deutschland dazu auf, „mehr Verantwortung zu übernehmen und konzertiert Flüchtlinge aufzunehmen“. Dazu gehöre auch „eine umfassende zivile Seenotrettung in europäischer Verantwortung von der Ägäis bis zur Meeresenge von Gibraltar“. Zudem solle die Staatengemeinschaft „legale und gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge nach Europa“ eröffnen.

Zurzeit finanzieren die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die benachbarte Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und die Diakonie Hessen selbst insgesamt 10,5 unbefristete Stellen in der unabhängigen Flüchtlingsberatung in Hessen und Rheinland-Pfalz in Erstaufnahmeeinrichtungen und den Regionen. Darüber hinaus gibt es in der EKHN drei Flüchtlingsseelsorgestellen. Mit Hilfe zusätzlicher Mittel, die die beiden Landessynoden in 2013 und 2014 bereitgestellt haben - mehr als 1,6 Millionen Euro - konnten weitere sechs befristete Flüchtlingsberatungsstellen finanziert werden sowie 35 Projekte in Gemeinden und Dekanaten zur Unterstützung einer Willkommens- und Aufnahmekultur für Flüchtlinge. Am 13. Juni wollen sich zudem die hessen-nassauische Synode und die Diözesanversammlung des Bistums Limburg in Frankfurt zu einer gemeinsamen Sitzung treffen, um das Thema Flüchtlingshilfe zu besprechen. 

Wortlaut der Resolution
Die Synode der EKHN ist entsetzt über das massenhafte Sterben im Mittelmeer und ruft erneut zum Umdenken und zur Umkehr in der europäischen Flüchtlingspolitik auf. Angesichts der gegenwärtigen Krisen im Nahen und Mittleren Osten und am Horn von Afrika muss Europa, muss Deutschland, müssen wir alle mehr Verantwortung übernehmen und konzertiert Flüchtlinge aufnehmen.

1. Europäische Seenotrettung 
Die Rettung von Bootsflüchtlingen ist eine gesamteuropäische Aufgabe. 1.750 tote Flüchtlinge seit Jahresbeginn, 5.500 Tote seit dem Unglück von Lampedusa im Oktober 2013 sind unerträglich und eine Schande für Europa.  Wir fordern umgehend eine umfassende zivile Seenotrettung in europäischer Verantwortung von der Ägäis bis zur Meeresenge von Gibraltar.

2. Legale Wege nach Europa
Die Abschottung der europäischen Außengrenzen führt zu immer mehr Toten und befördert das Schlepperwesen. Angesichts der katastrophalen Zustände besonders in Libyen sollen die dort gestrandeten Flüchtlinge schnell evakuiert werden, bevor sie in marode Boote steigen und sich in Lebensgefahr begeben müssen.
Wir fordern legale und gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge nach Europa. Die bestehenden humanitären Aufnahmeprogramme und das Resettlementprogramm müssen großzügiger genutzt werden. Beispielsweise sollte Deutschland, wo die meisten Syrer in Europa leben, die Einreise ihrer Familienangehörigen weiterhin ermöglichen.

3. Solidarische Flüchtlingspolitik
Die Lebenschancen der Flüchtlinge in Europa sind sehr stark von den unterschiedlichen Bedingungen in den 28 Mitgliedsstaaten der EU abhängig.
Wir fordern eine einheitliche, humane Flüchtlingspolitik in Europa mit verbindlichen Mindeststandards für die Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge. Bei der Verteilung innerhalb Europas sollen deren Interessen ausschlaggebend sein, um  sprachliche, familiäre und kulturelle Anknüpfungsmöglichkeiten der Flüchtlinge zu berücksichtigen und so ihre Integration zu erleichtern. Dublin-Überstellungen in EU-Staaten, in denen Schutzsuchenden Menschenrechtsverletzungen drohen, dürfen nicht mehr stattfinden. Menschen, die in einem EU-Staat als Flüchtling anerkannt sind, sollen sich in Europa frei bewegen können.

Zur Resolution im Wortlaut (Word-Dokument)

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