Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Thema Missbrauch in Synode

Weg frei für Präventionsgesetz

Imgorthand/istockphoto.comMissbrauch an KindernMissbrauch an Kindern

Die seit mehr als einem Jahrzehnt geltenden Regelungen zur Prävention von Missbrauch in der EKHN sollen auch in ein Gesetz gegossen werden.

Die Synode der hessen-nassauischen Kirche hat den Weg dafür frei gemacht, die seit mehr als einem Jahrzehnt geltenden Regelungen zur Prävention von Missbrauch auch in ein Gesetz zu gießen. Mögliche Übergriffe gefährdeten die Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags erheblich, betonte Oberkirchenrätin Petra Knötzele bei der Einbringung des Entwurfs in erster Lesung am Samstag. Das Gesetz wolle nochmals den Blick auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung schärfen und Verantwortungen klären. Es solle „zu einem Aushängeschild der Arbeit“ werden, sagte sie.

Bessere Verschränkung gefordert

Synodale regten in der engagierten Diskussion dazu an, eine eigene, neue Stelle zur Prävention einzurichten. Zudem solle überlegt werden, wie eine bessere Verschränkung mit der Diakonie und der benachbarten kurhessischen Kirche in Präventionsfragen möglich ist.  Im kommenden Jahr soll über das Gesetz und die Vorschläge der Delegierten entschieden werden.

Alle Ebenen im Blick

In der Präambel des Entwurfs heißt es: „Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen. Prävention dient der Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.“

Nähe und Distanz

Wie bereits vorgeschrieben, sieht das Gesetzt zur Prävention von sexualisierter Gewalt  unter anderem vor, dass auch von ehrenamtlich Engagieren erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden und beispielsweise die Sensibilität für Nähe und Distanz verstärkt in die Ausbildung von pädagogischen Berufen  aufgenommen wird.    

Mehr zum Thema auf der Seite "Handeln hilft":
https://handeln-hilft.de/service/gegen-missbrauch-vorgehen.html

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