Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Herbstsynode 2014

Gemeinden erhalten Zuweisungen nach neuem Schlüssel

Esther StoschSynodale

Die Synode hat entschieden: Neue Regelungen bei der Zuweisung an die Kirchengemeinden sollen vor allem „Fusionsneutralität“ gewährleisten

Frankfurt a.M., 21. November 2014. Gemeinden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten finanzielle Zuweisungen künftig nach einem neuen Schlüssel. Demnach wird die Höhe maßgeblich durch eine gleichmäßige Berücksichtigung der Mitgliederzahlen bestimmt, entschied die Synode am Freitagabend in Frankfurt am Main. Für die Zuweisung gilt aber ein Mindestbetrag, der sich auf Ausgaben für den Gottesdienst und für die übrige Gemeindearbeit bezieht. Hinzu kommen noch bestimmte Ausgleichszahlungen.

Komplexe Regelungen werden im Amtsblatt erklärt

Die neue Regelung soll „Fusionsneutralität“ gewährleisten und damit mögliche Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern, sie aber zugleich nicht erzwingen. Kirchengemeinden, die aus einem Zusammenschluss hervorgehen und möglicherweise finanzielle Abstriche machen müssen, erhalten unter bestimmten Bedingungen umfassende Ausgleichszahlungen. Die Regelungen gelten ab 2015 und werden zuvor im Amtsblatt der EKHN veröffentlicht und erläutert.

Fortschritt gegenüber dem bisherigen System

Der Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, würdigte das neue Zuweisungsverfahren als „deutlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen System“. Er lobte zugleich die intensive und konstruktive Arbeit an den Entwürfen in den zurückliegenden Monaten. In einem intensiven Beratungsprozess, der über ein Jahr dauerte, waren unterschiedliche Berechnungsmodelle diskutiert worden. Kleinere Gemeinden hatten bei einer Reduzierung von Sockelbeträgen gegenüber dem geltenden Zuweisungsgesetz Nachteile befürchtet. Größere Gemeinden monierten gegenüber den bisherigen Regelungen ebenfalls Beeinträchtigungen, weil die Mitgliederzahl zu wenig berücksichtigt werde.

Beschlussvorlage der Synode mit Details zum Download direkt hier:
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/30314.pdf

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top