Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Synode

Schild neue Vizepräsidentin des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts

EKHNDie Syode wählte Richterin Jutta Schild per Online-Abstimmung 2020 zur neuen Stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG).Die Syode wählte Richterin Jutta Schild per Online-Abstimmung 2020 zur neuen Stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG).

Die Syode wählte Richterin Jutta Schild per Online-Abstimmung 2020 zur neuen Stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG).

Jutta Schild ist die neue Stellvertretende Vorsitzende des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG) der hessen-nassauischen Kirche. Die  Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt wurde von der Online tagenden Kirchensynode am 27. November gewählt. Sie ist seit 2013 Mitglied des KVVG. Sie tritt die Nachfolge von Dieter Schecker an. 

Im Amt bestätigt beziehungsweise neu in das KVVG wurden gewählt: Dieter Schwarz, Prof. Dr. Michael Droege,  Dr. Alexander von Oettingen, Christian Schweppe, Dr. Sabine Funk und Dr. Julie Strube. Derzeitiger Präsident des KVVG ist Dr. Winfried Schneider, früherer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden.

Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht arbeitet unabhängig von den Leitungsgremien der Kirche und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Wartestand.

Es kann auch angerufen werden, um die Gültigkeit von Kirchenvorstandswahlen zu überprüfen. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen. 

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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