Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Wahl

Vertreterinnen und Vertreter aus der EKHN in EKD-Synode gewählt

Bildquelle: Volker RahnDigitale SynodeDie Diskussionen, aber auch Wahlen fanden während der Herbstsynode 2020 digital statt

Die 100 Synodalen der EKD-Synode werden von den Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt. Heute hat die Synode der EKHN die Entscheidung getroffen, wer aus der hessen-nassauischen Kirche der EKD-Synode angehören wird.

Der EKD-Synode gehören auch Vertreterinnen und Vertreter aus der EKHN an. Am Samstag, 28. November 2020, wurden sie während der Synodentagung der EKHN per digitaler Abstimmung gewählt.

Die folgenden Synodalen wurden in die EKD-Synode gewählt:

  • Jungsynodale: Lisa Menzel, Mühlheim.
  • Gemeindemitglieder: Alexander Gemeinhardt, Bensheim; Niklas Alexander Krakau, Frankfurt; Susanne Koch, Laubach.
  • Theolog*innen: Lotte Jung, Frankfurt; Wolfgang Prawitz, Groß-Gerau; Dr. Angela Rinn, Mainz-Gonsenheim.
  • Stellvertreter Jungsynodaler: Steffen Batz, Mainz.
  • Stellvertretende Gemeindemitglieder: Dr. Lupold von Lehsten, Bergstraße; Dore Struckmeier-Schubert, Frankfurt; Jutta Trinz, Langen.
  • Stellvertretende Theolog*innen: Frankfurt; Martin Franke, Griesheim; Dr. Lothar Triebel, Mühltal; Martin Frölich, Nord-Nassau
  • 2. Stellvertretende Gemeindemitglieder: Astrid Ellermann, Aull; Dr. Dietrich Pradt, Hünstetten; Thomas Ruppert, Kirtorf; Claudia Künkel, Holzhausen.
  •  2. Stellvertretende Theolog*innen: Olliver Zobel, Nieder-Olm; Christine Streck-Spahlinger, Frankfurt; Mathias Schmidt, Gießen.

Aufgaben EKD-Synode

Die EKD-Synode beschließt Kirchengesetze und Richtlinien, sie fasst Beschlüsse zu aktuellen Fragen aus Kirche und Gesellschaft und erörtert Fragen des kirchlichen Lebens.

Alle sechs Jahre wählt die Synode gemeinsam mit den Mitgliedern der Kirchenkonferenz den Rat der EKD. Die Zusammenarbeit mit dem Rat ist eng: Die/der Präses der Synode, derzeit Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin a. D., ist qua Amt Mitglied des Rates.

Zusammensetzung der EKD-Synode

Die 100 Synodalen der EKD-Synode werden von den Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt. Sie sind den Gliedkirchen gegenüber nicht weisungsgebunden. Der Rat der EKD beruft ergänzend 20 weitere Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Medien und Kultur. Jede/r Synodale hat zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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